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15.03.2020

Gefährliche Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wenn Vertrauen missbraucht wird


Die Täter nutzen die Hilflosigkeit und Dankbarkeit älterer Menschen aus

© Halfpoint/stock.adobe.com

 

Eine Vorsorgevollmacht kann vieles erleichtern, wenn die körperliche und geistige Fitness nachlässt. So kann eine Vertrauensperson damit im Auftrag des Vollmachtgebers handeln, etwa selbstständig Einkäufe, Behördengänge und Bankgeschäfte erledigen. Was aber passiert, wenn diese Vollmacht missbraucht wird? Wenn der Bevollmächtigte zum Beispiel Konten leerräumt und den kompletten Besitz verkauft? Annett Mau vom Landeskriminalamt Berlin erklärt, wie so ein Missbrauch passiert und warum es so schwer ist, gegen die Täter vorzugehen.

Alt, alleinstehend, dement

Opfer sind in der Regel alte, alleinstehende Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen wie etwa einer beginnenden Demenz. Aber auch alkoholabhängige oder behinderte Menschen können in den Fokus der Täter geraten. „Unter solchen Voraussetzungen ist es für die Täter ein Leichtes, sich das Vertrauen zu erschleichen, indem sie sich um die Person kümmern und Gefälligkeiten erledigen“, erklärt Annett Mau vom LKA Berlin. Dabei stammen die Täter meistens aus dem näheren Umfeld des Opfers – es sind Angehörige, Bekannte oder Nachbarn. „Viele werden zu Gelegenheitstätern. Sie handeln aus einer Situation der Nähe, wie sie sich zum Beispiel durch die Pflege einer Person ergibt, und lassen dann Vermögen mitgehen oder sich einfach beschenken, obwohl der Betroffene dies nicht mehr überschaut.“ Viele erhalten nach relativ kurzer Zeit eine Bank- und auch Generalvollmacht, weil die Betroffenen es ihren „Helfern“ leicht machen wollen. „Ist die betreute Person dann ausgenommen und mittellos, verursacht nur noch Kosten und Aufwand, wird sie sich selbst überlassen oder kommt in ein Heim“, weiß Annett Mau.

Ermittlungen in dem Bereich schwierig

Je nachdem, wie ein Täter vorgeht, können verschiedene Delikte vorliegen: Betrug (durch bewusste Täuschung des Opfers), Untreue (mittels Vollmacht), Unterschlagung (durch die Aneignung von Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen) oder Bereicherung, die jedoch straffrei ist. Annett Mau: „Die polizeilichen und strafrechtlichen Mittel sind sehr beschränkt und die Ermittlungen schwierig. Bereits das Erkennen einer Straftat und die entsprechende Anzeige erfolgt selten durch das Opfer selbst. Die Klärung des Sachverhalts ist so gut wie nie möglich, weil die meisten Opfer nicht mehr befragt werden können, was sie eigentlich wollten und was nicht. Auch andere Maßnahmen, wie etwa die Sicherung des Vermögens sind kaum möglich.“ Besteht eine Vollmacht, kann die Polizei zum Beispiel nur dann tätig werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Körper und Geist besteht. Wenn der Betroffene aber keine Hilfe wünscht, darf die Polizei nicht eingreifen. Und: Was der Betroffene wünscht, bestimmt im Zweifel der Bevollmächtigte. Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist zudem extrem hoch, eben weil die Geschädigten nur selten Anzeige erstatten – entweder, weil sie sich schämen, oder weil sie schlichtweg nicht dazu in der Lage sind. Dazu kommt, dass die Täter in der Regel dafür sorgen, dass der Geschädigte von Verwandten und Freunden isoliert wird, etwa indem sie die Angehörigen schlechtreden.

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