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02.04.2021

Gefahr durch Schreckschusswaffen

Trügerische Sicherheit


SRS-Waffen sehen scharfen Waffen täuschend ähnlich

© cameris/stock.adobe.com

 

Sie sehen aus wie echte Waffen – und hören sich auch fast so an: Die Rede ist von Schreckschusspistolen. Immer mehr Menschen haben in den vergangenen Jahren sogenannte Kleine Waffenscheine beantragt, die ihnen das Mitführen einer Schreckschuss-, Signal- oder Reizgaswaffe zur Abschreckung und Selbstverteidigung erlauben. In Deutschland wird ihre Anzahl auf mindestens 15 Millionen geschätzt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den Einsatz solcher Waffen für problematisch. Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, erklärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner die Gründe dafür.

Der Trend zur Waffe

Das Mitführen sogenannter Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ist in vielen EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, legal, um sich damit im Notfall zu verteidigen. Im Internet werden viele Modelle bereits für 100 bis 150 Euro angeboten. Um sie zu erwerben, müssen Käufer lediglich volljährig sein. In der Öffentlichkeit mit sich herumtragen darf man diese Waffen aber nur, wenn man eine entsprechende Erlaubnis, den sogenannten Kleinen Waffenschein, besitzt. Ohne eine solche Erlaubnis ist das Mitführen von SRS-Waffen eine Straftat. Die Nachfrage steigt hierzulande seit Jahren an: Zu Beginn des Jahres 2020 waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums knapp 665.000 solcher Waffenscheine im Nationalen Waffenregister (NWR) registriert. Damit hat sich ihre Zahl binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Den Kleinen Waffenscheib erhält man – sofern man nicht vorbestraft ist – gegen eine Gebühr von 90 Euro. Außerdem werden Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft. Dazu werden umfangreiche Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen herangezogen.

Schreckschusswaffen, auch als Gas- oder Signal-Waffen bezeichnet, sind Pistolen und Revolver, die im Gegensatz zu scharfen Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern zum Abfeuern verschiedener Arten von Platz- und Reizgaspatronen konzipiert sind.

Mehr Schaden als Nutzen

Polizeibehörden sowie auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnen ausdrücklich davor, SRS-Waffen zum Selbstschutz mit sich zu führen: „Wir raten von solchen Waffen ab“, erklärt Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP. Die Risiken in der Öffentlichkeit seien enorm. „Schreckschusswaffen sind auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden. Sie sind praktisch baugleich. Dadurch kann es bei Auseinandersetzungen – sowohl mit als auch ohne Beteiligung der Polizei – zu Verwechslungen und in der Folge zu Übersprunghandlungen bis hin zur Eskalation von Konflikten kommen.“ Selbst die Polizei könne meistens nicht erkennen, ob es sich um eine Schreckschusspistole oder eine echte Waffe handelt. „Polizistinnen und Polizisten müssten daher im Zweifelsfall immer davon ausgehen, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt.“ Zudem könnten auch Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen zum Teil schwere Verletzungen verursachen, wenn sie aus kurzer Distanz auf Personen gerichtet werden. Denn obwohl die Waffen durch eine Sperre im Lauf und die zu leichte Bauweise keine Kugeln verschießen können, tritt bei einem Schuss extrem heißes Gas mit hohem Druck aus der Mündung.

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