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13.01.2012

Genauigkeit und viel Geduld

Die polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einem Einbruch

Eine schöne Bescherung

© Initiative „Nicht bei mir!“

 

Das ist für jeden eine unangenehme Situation: Sie kommen nach Hause und stellen fest: „Bei mir ist eingebrochen worden!“ Die Terrassentür wurde aufgehebelt, Schranktüren und Schubladen stehen offen und Sachen liegen auf dem Boden verstreut. Nun gilt es, Ruhe zu bewahren und umgehend die Polizei zu rufen. Besonders wichtig ist, dass Sie am Tatort nichts verändern, damit die Polizei die Spuren richtig „lesen“ kann.

Die Spurensicherung

Die Beamten vor Ort nehmen erst einmal die Anzeige auf, die ihre wichtigsten Daten enthält. Dazu zählen Name, Ort, Uhrzeit und vor allem, was genau entwendet wurde. Gleichzeitig ruft der Streifenwagen den polizeilichen Erkennungsdienst und fordert ein Team von Spezialisten an, das die Spuren am Tatort nach festgelegten Routinen sichert. Die Fachleute erkennen beispielsweise sofort, ob es irgendwelche Wischspuren gibt oder ob der Täter Handschuhe getragen hat. Außerdem versuchen sie, Fingerabdrücke und DNA-Spuren zu sichern. Es werden auch zahlreiche Fotos vom Tatort erstellt. Der Polizei liegt nun sowohl die Anzeige als auch der Bericht des Erkennungsdienstes vor. Beides wird zusammen an ein Fachkommissariat geleitet, das den Fall weiter bearbeitet.

Die Ermittlungsarbeit

Im Fachkommissariat beginnt die Ermittlungsarbeit in Form der detaillierten Auswertung: Es werden Tatzusammenhänge geprüft, Zeugen vorgeladen, deren Aussagen bewertet, Ermittlungsansätze fahndungsfähig aufbereitet und Pressemitteilungen erstellt. Möglicherweise wird auch um die Fahndung nach Gegenständen oder Personen gebeten. Zeitgleich wird im Umfeld des Tatortes ermittelt und nach möglichen, bisher noch nicht bekannten Zeugen gesucht. Je nachdem, welche Ermittlungsansätze es gibt, ist der zuständige Sachbearbeiter gefordert. Sind keine Ansatzpunkte vorhanden, wird die Arbeit der Beamten enorm erschwert. Problematisch ist es zum Beispiel, wenn die Geschädigten nicht in der Lage sind, eine Beschreibung der gestohlenen Gegenstände zu geben.

Polizist im Einsatz

© Sushi King, Fotolia

Die Fahndung nach Beute und Tätern

Hilfreich sind hier Fotos der entwendeten Stücke. Denn diese Bilder werden von der Polizei ins Internet gestellt und sind somit weltweit einsehbar. Gerade wenn es um Dinge wie Antiquitäten oder Sammlungen geht, sind solche Fotos viel wert. Das Internet wird auch dann eingesetzt, wenn bei Tätern Durchsuchungen gemacht und dort beispielsweise verdächtige Schmuckstücke vorgefunden werden, die nicht zugeordnet werden können. Geschädigten wird dann empfohlen, erst einmal online zu schauen, ob sie ihr Eigentum wieder erkennen.

Außerdem werden die Absatzmärkte potenzieller Täter beobachtet, sei es nun das An- und Verkaufsgeschäft, der stadtbekannte Hehler oder die unübersichtlichen Floh- und Trödelmärkte. Auch die Versteigerungsplattformen im Internet stehen zunehmend im Fokus der Ermittler. 

Kann ein Täter noch vor Ort oder auf der Flucht gefasst werden, erfolgt zunächst die Personenfeststellung. Das heißt, es wird geprüft, ob Fahndungsersuchen anderer Behörden, Haftbefehle oder Bewährungsauflagen vorliegen. Darauf folgen dann die erkennungsdienstliche Behandlung, der Spurenabgleich und die Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeug oder sonstigen Räumlichkeiten des Täters. Gegebenenfalls gibt es auch Wahlgegenüberstellungen mit möglichen Zeugen. Die Beamten versuchen dann, Tatzusammenhänge auf örtlicher oder regionaler Ebene zu erkennen. 

Gerade diese Kleinarbeit macht im Polizeialltag die typische Ermittlungsarbeit aus. Sie unterscheidet sich ganz erheblich von dem, was man bei den „Tatort“-Kommissaren oder anderen Krimiserien sieht.

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