Archiv

< Europäischer Rauschmittelmarkt boomt
14.12.2019

Geplündert, geschmuggelt, verscherbelt

Illegaler Handel mit Kunst- und Kulturgut

Illegaler Handel mit Kunst- und Kulturgut


Unerlaubte Raubgrabungen sind im Nahen und Mittleren Osten ein Problem

© mrks_v/stock.adobe.com

 

Die weltweite Kunst- und Kulturgutkriminalität ist ein großes Problem: Im Jahr 2018 registrierte die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) mehr als 8.500 Straftaten, 91.000 gestohlene Kulturgüter und fast 223.000 sichergestellte Objekte. Vor allem in Krisenregionen werden Kultur- und Ausgrabungsstätten geplündert, um die Funde illegal zu verkaufen.

Hohe Gewinne, undurchsichtiger Markt

Kunstgegenstände und Kulturgüter werden auf der ganzen Welt gehandelt. Nach Angaben des BKA umfasst der internationale Kunstmarkt jährlich mehrere Milliarden Dollar. Aus diesem Grund ist das boomende Geschäft mit (vermeintlich) wertvollen Gemälden, Artefakten, Antiquitäten und Reliquien nicht nur für seriöse Händler, sondern auch für Betrüger attraktiv. Denn beim Handel mit diesen Produkten sind große bis sehr große Gewinnspannen möglich. Viele Kunstobjekte können über Jahre oder Jahrzehnte gelagert werden und steigern dadurch ihren Wert. Hinzu kommt, dass der Kunstmarkt an sich nur schwer durchschaubar ist und die Grenzen zwischen legalem und illegalem Handel fließend ineinander übergehen. Angaben zu Eigentümern, Verkäufern oder Preisen sind oftmals nicht transparent.

Herkunft wird verschleiert

Beim Handel mit antiker Kunst sind Provenienzangaben, das sind öffentlich geführte Informationen über die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern, vielfach nicht nachzuvollziehen und daher auch nicht verifizierbar. Im Gegensatz zu anderen Handelsgütern, wie beispielsweise Betäubungsmitteln oder Waffen, ist einem Kunstobjekt in der Regel nicht anzusehen, ob es Gegenstand einer kriminellen Handlung ist oder nicht. Auch sind 50 Prozent aller Handelsware gefälscht. Während Einzeltäter zumeist regional agieren, sind organisierte Banden über Ländergrenzen hinweg verbunden und gehen streng arbeitsteilig vor. Häufig werden vor dem Handel Kunstexperten und Restauratoren hinzugezogen. Schließlich werden die illegalen Kunstobjekte an einen regionalen Hehler, den stationären Kunsthandel oder das Internet weiterverkauft. Handelt es sich etwa um archäologisches Kulturgut, gibt es meistens eine oder mehrere Personen, die für die Ausgrabungen im Herkunftsstaat verantwortlich sind, einen Schmuggler, der die Objekte aus dem Herkunftsstaat herausbringt sowie einen oder mehrere Hehler und Händler, welche die Ware weiterverbreiten. Viele Täter betreiben einen sehr hohen Aufwand, um unentdeckt zu bleiben. Dazu gehört auch, die illegal erworbenen Gegenstände zu „legalisieren“, indem sie diese in Ausstellungskatalogen von Museen platzieren oder ein naturwissenschaftliches Gutachten über die nicht gefälschten Bestandteile des Kunstwerkes erstellen lassen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

04.02.2020

Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht[mehr erfahren]

04.02.2020

Besserer Schutz von Kindern in Social Media nötig[mehr erfahren]

04.02.2020

GdP: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus[mehr erfahren]

22.01.2020

ACE informiert über Risiken[mehr erfahren]

22.01.2020

Achtung, Hacker-Gefahr![mehr erfahren]

22.01.2020

LKA warnt vor hohem Wirkstoffgehalt[mehr erfahren]

10.01.2020

Sicher unterwegs[mehr erfahren]

10.01.2020

Jetzt teilnehmen![mehr erfahren]

10.01.2020

Mehr Schlaganfälle durch Cannabiskonsum?[mehr erfahren]

16.12.2019

Phishing-Alarm bei Netflix & Co.[mehr erfahren]

16.12.2019

Das ändert sich im Jahr 2020[mehr erfahren]

16.12.2019

Fälschungen unterm Weihnachtsbaum[mehr erfahren]

06.12.2019

EU-Drogenmarktbericht 2019 veröffentlicht[mehr erfahren]

06.12.2019

DVR und BMVI starten Seniorenkampagne[mehr erfahren]

06.12.2019

Neue BKA-Auswertung erschienen[mehr erfahren]