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03.04.2017

Vorsicht Stichflamme!

Florian Erbacher

Brandoberrat der Feuerwehr in Wiesbaden, © Feuerwehr Wiesbaden, Stefan Gärth

Ein sicheres Umfeld

Viele Leute bevorzugen zum Grillen die nächstgelegene Möglichkeit auf der Terrasse, im heimischen Garten oder auf dem Balkon. Ob Grillen da auch erlaubt ist, regelt grundsätzlich die Hausordnung. „Ein generelles Verbot gibt es da nicht. Klar ist jedoch, dass offenes Feuer und brennende Glut auf keinen Fall in geschlossene Räume gehört, weil der erhöhte Anteil von Kohlenstoffmonoxid ohne ausreichende Frischluftzufuhr schnell zu Vergiftungen führen kann“, erklärt Erbacher. Auch Wild-Grillen im Wald, auf Feldern oder in Naturschutzgebieten ist ausdrücklich verboten. „Eine der häufigsten Ursachen von Waldbränden sind Lagerfeuer. Aber gerade in trockenen Jahreszeiten kann schon eine ausgedrückte Zigarette einen Waldbrand auslösen. Dort zu grillen wäre daher strafrechtlich gesehen vorsätzliches Handeln“, betont er. Das Grillen abseits von ausgewiesenen Plätzen kann hohe Ordnungsgelder zur Folge haben. Die Ordnungsgelder setzt jede Stadt individuell fest. Sie können je nach Ausmaß der Schäden bis zu 1.000 Euro betragen.

Tipps für die Praxis

Bei der Wahl von Grillgerät und Grillutensilien bietet der Markt verschiedene Varianten. Auch wenn grundsätzlich alle auf dem Markt befindlichen Grillgeräte verwendet werden können, ist es laut Erbacher wichtig, sich über die Eigenheiten der einzelnen Geräte bewusst zu sein. Bei einem Gasgrill ist zum Beispiel immer zu prüfen, dass die Gasanschlüsse dicht sind, weil sonst Stichflammen entstehen können. Bei der Verwendung von einfachen Aluschalen-Grills kann es vor allem auf der Unterseite der Schale sehr heiß werden. Stellt man diese auf trockenes Gras, kann das schnell einen Brand auslösen. Die Feuerwehr rät unabhängig vom Grillgerät grundsätzlich dazu, den Grill immer auf eine sichere und ebene Standfläche mit einem feuerfesten Untergrund zu stellen. „Man sollte sich keinesfalls selbst eine Konstruktion basteln“, warnt Erbacher. Generell stellen Stadtverwaltungen ihren Bürgern ausgewiesene Grillplätze mit sicheren Standflächen und speziellen Behältern zur Entsorgung der Restasche zur Verfügung. Informationen zu öffentlichen Grillplätzen findet man entweder auf der Internetseite der eigenen Stadtverwaltung oder auf der Seite Grillplatzverzeichnis.de. Den Grill sollte man außerdem nie aus den Augen verlieren und ihn in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien, zum Beispiel Sonnenschirmen und Girlanden, platzieren. Zum Selbstschutz vor Stichflammen oder heißen Fettspritzern sollte man brandschutzsichere Kleidung wie Grillhandschuhe oder eine Grillschürze tragen. Für den Fall, dass es doch mal zu einer Brandverletzung kommt, rät die Feuerwehr, immer Wasser, feuererstickende Stoffe wie Decken und Verbandmaterial vor Ort zu haben. Abschließend fasst Erbacher zusammen: „Wenn wir den Menschen genügend Präventionstipps geben und sie da mit einem gesunden Menschenverstand rangehen, dann ist ein vernünftiges Verhältnis zwischen Risiko und Spaß vorhanden und man kann auch das Steak und die Wurst sicher genießen.“

FL (31.03.2017)

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