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Härtere Strafen bei Verkehrsdelikten
Änderungen im Bußgeldkatalog ab November
Raser und Falschparker müssen ab dem 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der neue Bußgeldkatalog tritt an diesem Tag in Kraft. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt 35 demnächst 70 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für Fahrerinnen und Fahrer, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten (künftig 55 statt 20 Euro). Noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert. Zudem findet sich in der Novelle auch eine verschärfte Regelung für sogenanntes „Auto-Posing“ wieder: Das Verursachen von „unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren“ kann künftig mit Bußgeldern bis zu 100 Euro geahndet werden. Alle Neuerungen und Bußgelder können interessierte Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einsehen.
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