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05.07.2019

Feiern unter Lebensgefahr

Über Motive lässt sich nur spekulieren

Warum blockieren Menschen Autobahnen, nur um das vermeintlich perfekte Hochzeitsbild zu knipsen oder feuern Schreckschusspistolen ab, um ihrer Freude Ausdruck zu verleihen? Für Freigang sind die Antworten darauf bisher nur Spekulationen. „Das können wir erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen. Grundsätzlich kann man aber vermuten, dass sich die Verursacher nicht an gewisse Regeln halten wollen, nach dem Motto: Die gelten nur für andere! Das ist ein Verhalten, das man im Straßenverkehr immer wieder beobachten muss, sei es bei Geschwindigkeitsverstößen oder der Missachtung von Verkehrsschildern“, erklärt er. „Allerdings hat dieser Fall eine neue Qualität. Wir sprechen davon, dass erwachsene Fahrzeugführer sich und andere bewusst in Lebensgefahr bringen.“ Ein solch riskantes Verhalten wird daher strafrechtlich konsequent geahndet. Wer auf der Autobahn auf diese Weise anhält, muss beispielsweise mit einer Anzeige wegen eines „Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr“ (§ 315b StGB) sowie Nötigung rechnen. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeiten. „Und man muss sich die Frage stellen, ob diejenigen charakterlich überhaupt dazu geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen“, meint Freigang. „Sollte ein Gericht dieser Ansicht folgen und die Anklagepunkte zulassen, wird wohl nicht nur der Führerschein entzogen, sondern es drohen auch empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.“

Kolonnen dürfen niemanden gefährden

Wer im Rahmen von Hochzeitsfeierlichkeiten einen Autokorso organisiert, muss nicht automatisch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zwar ist das Hupen als „Schallzeichen“ eigentlich dafür gedacht, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen und eine missbräuchliche Nutzung wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Euro geahndet. Beim Hochzeitskorso geht es aber auch immer um die Verhältnismäßigkeit. „In dem Zusammenhang ist das nichts Ungewöhnliches und die anderen Verkehrsteilnehmer kennen das. Die Polizei würde also nicht zwangsläufig einschreiten“, klärt Freigang auf. „Aber natürlich bewegen sich solche Freiheiten nur in einem gewissen Rahmen. Ich kann nicht sagen: Nur weil ich mich freue, müssen die anderen nachsichtig sein und damit rechnen, dass ich Regeln missachte. Dann ist die Toleranzgrenze überschritten.“

MW (28.06.2019)

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