Archiv
„Ihren Ausweis, bitte!“
Polizeiliches Vorgehen bei Personenkontrollen
![](/fileadmin/img/2018_0141_01.jpg)
Bei Personenkontrollen geht die Polizei Verdachtsmomenten nach
© benjaminnolte/stock.adobe.com
Eine Polizeikontrolle ruft bei vielen Menschen Verunsicherung hervor, selbst wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Für die Polizei sind solche Kontrollen allerdings eine wichtige Maßnahme, um Verdachtsmomenten nachzugehen und Straftäter ausfindig zu machen. Doch unter welchen Umständen dürfen sie überhaupt stattfinden? Und welche Rechte und Pflichten hat man als kontrollierte Person?
Wieso wird kontrolliert?
„Jede polizeiliche Maßnahme in Deutschland ist an Recht und Gesetz gebunden. Grundlage ist der Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Freiheit der Person ist ein hohes Gut. Wenn ich zu jemandem sage: ‚Bitte bleiben Sie stehen‘, dann schränke ich diese Freiheit ein. Darüber ist sich jede Polizistin und jeder Polizist bewusst“, stellt Polizeihauptkommissar Jörg Radek, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), klar. Wie die Einsatzkräfte vorgehen dürfen, beschreiben Formvorschriften. Besteht etwa im Rahmen einer Personenfandung der Verdacht, dass es sich bei einer kontrollierten Person um die gesuchte Person handelt, ist die Kontrolle eine repressive Maßnahme zur Strafverfolgung. Dann dient die Strafprozessordnung als rechtliche Grundlage. Doch der gesetzliche Auftrag umfasst auch präventive Maßnahmen. Welche Befugnisse die Polizei bei präventiven Kontrollen hat, schreiben die Polizeigesetze der Länder vor.
Wann darf kontrolliert werden?
In der Regel muss ein Anfangsverdacht oder Gefahrenverdacht vorliegen. Das bedeutet, dass sich eine Person in irgendeiner Form auffällig verhält, sodass die Einsatzkräfte davon ausgehen müssen, dass etwas nicht stimmt. Die Begründung, dass jemand ‚ausländisch‘ oder ‚jugendlich‘ aussieht, reicht nicht aus. Kontrollen, die ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden, sind nur in Gefahrengebieten zulässig. Dazu zählen Züge, Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen, aber auch Kriminalitätsschwerpunkte in der Stadt. „Das kann also auch ein Ort sein, an dem vermehrt Taschendiebe ihr Unwesen treiben oder häufig Drogen konsumiert werden“, erklärt Jörg Radek. Zudem gibt es temporäre Gefahrengebiete, beispielsweise wenn Demonstrationen stattfinden. Welche Orte potenziell gefährlich sind, ist in den Landespolizeigesetzen festgeschrieben. „Wie das genau aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir als GdP fordern schon lange ein Polizeimustergesetz. Es wäre gut, wenn es einheitliche Standards gäbe.“
Weitere archivierte Kurznachrichten
Änderungen im Bußgeldkatalog ab November[mehr erfahren]
Verbraucherreport 2021 erschienen[mehr erfahren]
Zahlreiche Aktionen sollen Verbraucher sensibilisieren[mehr erfahren]
GdP fordert Maßnahmen für ein „Zukunftsprogramm Innere Sicherheit“[mehr erfahren]
Verbraucherschutz mahnt knapp 100 Firmen ab[mehr erfahren]
Erstes Fortbildungsangebot des neuen Cyber-Sicherheitsnetzwerks[mehr erfahren]
Autos besser vor Hackerangriffen schützen[mehr erfahren]
Zehn Jahre Portal „Lebensmittelklarheit.de“[mehr erfahren]
Neues Smart-eID-Gesetz ist in Kraft getreten[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Vorsicht vor Verbrennungen!
Er sieht Bernstein täuschend ähnlich, ist aber hochgiftig und leicht...[mehr erfahren]
Wie man das Auto ordnungsgemäß abstellt
Viele Autos, wenig Platz: Vor allem in deutschen Großstädten sind...[mehr erfahren]
Mit dem Klemmbrett durch die Fußgängerzone
Vor allem in den Sommermonaten, wenn sich viele Menschen in der...[mehr erfahren]