Archiv

< Hohe Belastung der Polizeikräfte
13.01.2019

„Ihren Ausweis, bitte!“

Ihren Ausweis

Polizeiliches Vorgehen bei Personenkontrollen

Bei Personenkontrollen geht die Polizei Verdachtsmomenten nach

© benjaminnolte/stock.adobe.com

 

Eine Polizeikontrolle ruft bei vielen Menschen Verunsicherung hervor, selbst wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Für die Polizei sind solche Kontrollen allerdings eine wichtige Maßnahme, um Verdachtsmomenten nachzugehen und Straftäter ausfindig zu machen. Doch unter welchen Umständen dürfen sie überhaupt stattfinden? Und welche Rechte und Pflichten hat man als kontrollierte Person?

Wieso wird kontrolliert?

„Jede polizeiliche Maßnahme in Deutschland ist an Recht und Gesetz gebunden. Grundlage ist der Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Freiheit der Person ist ein hohes Gut. Wenn ich zu jemandem sage: ‚Bitte bleiben Sie stehen‘, dann schränke ich diese Freiheit ein. Darüber ist sich jede Polizistin und jeder Polizist bewusst“, stellt Polizeihauptkommissar Jörg Radek, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), klar. Wie die Einsatzkräfte vorgehen dürfen, beschreiben Formvorschriften. Besteht etwa im Rahmen einer Personenfandung der Verdacht, dass es sich bei einer kontrollierten Person um die gesuchte Person handelt, ist die Kontrolle eine repressive Maßnahme zur Strafverfolgung. Dann dient die Strafprozessordnung als rechtliche Grundlage. Doch der gesetzliche Auftrag umfasst auch präventive Maßnahmen. Welche Befugnisse die Polizei bei präventiven Kontrollen hat, schreiben die Polizeigesetze der Länder vor.

Wann darf kontrolliert werden?

In der Regel muss ein Anfangsverdacht oder Gefahrenverdacht vorliegen. Das bedeutet, dass sich eine Person in irgendeiner Form auffällig verhält, sodass die Einsatzkräfte davon ausgehen müssen, dass etwas nicht stimmt. Die Begründung, dass jemand ‚ausländisch‘ oder ‚jugendlich‘ aussieht, reicht nicht aus. Kontrollen, die ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden, sind nur in Gefahrengebieten zulässig. Dazu zählen Züge, Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen, aber auch Kriminalitätsschwerpunkte in der Stadt. „Das kann also auch ein Ort sein, an dem vermehrt Taschendiebe ihr Unwesen treiben oder häufig Drogen konsumiert werden“, erklärt Jörg Radek. Zudem gibt es temporäre Gefahrengebiete, beispielsweise wenn Demonstrationen stattfinden. Welche Orte potenziell gefährlich sind, ist in den Landespolizeigesetzen festgeschrieben. „Wie das genau aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir als GdP fordern schon lange ein Polizeimustergesetz. Es wäre gut, wenn es einheitliche Standards gäbe.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

19.09.2022

DVR-Kampagne sensibilisiert Pkw- und Motorradfahrende[mehr erfahren]

19.09.2022

Zahl der Straftaten deutlich gestiegen[mehr erfahren]

05.09.2022

Bitcom-Umfrage zu IT-Angriffen auf deutsche Unternehmen[mehr erfahren]

05.09.2022

Kostenloses Tool überprüft Online-Händler[mehr erfahren]

05.09.2022

Jugendaktion des DVR hat begonnen[mehr erfahren]

16.08.2022

Kostenloses Tool überprüft Online-Händler[mehr erfahren]

16.08.2022

BKA-Imagefilm gibt Einblicke[mehr erfahren]

04.08.2022

Weisser Ring und BKA vergeben Wissenschaftspreis[mehr erfahren]

04.08.2022

DB und Bundespolizei erproben neue Technik[mehr erfahren]

04.08.2022

Einladung zum Online-Bürgerdialog [mehr erfahren]

21.07.2022

Neues Phänomen „Needle Spiking“ in Clubs[mehr erfahren]

21.07.2022

DHS veröffentlicht Videoreihe „Ich finde meinen Weg“ [mehr erfahren]

21.07.2022

BMDV und DVR starten Verkehrssicherheitsaktion[mehr erfahren]

01.07.2022

Projekte für eine lebendige Gesellschaft gesucht[mehr erfahren]

01.07.2022

Flugärger-App der VZ NRW hilft Betroffenen[mehr erfahren]