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13.03.2019

Illegale Straßenrennen

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GdP begrüßt Mord-Urteil gegen Raser

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das unmissverständliche Signal des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen illegale Straßen-Wettrennen. „Jenen, die glauben, dass ein riskantes und hochgefährliches PS-Kräftemessen auf unseren Straßen ein sportliches Kavaliersdelikt sei, haben die Richter eine deutliche Grenze aufgezeigt. Es ist gut, dass drastisches Verhalten wie Raser-Rennen konsequent und der Tragweite des Delikts angemessen geahndet wird“, betont Oliver Malchow, der Bundesvorsitzende der GdP. Der BGH hatte Anfang März zum ersten Mal ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. „Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist das von der GdP geforderte Zeichen der Justiz gegen rücksichtslose Raser“, unterstreicht Malchow. Vor einem Jahr hatte der BGH die vom Berliner Landgericht ausgesprochenen Mord-Urteile für zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens in der Hauptstadt noch aufgehoben.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei (GdP)


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