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20.04.2017

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Auch Heranwachsende können zu einer Jugendstrafe verurteilt werden

Verhaftung von Jugendlichen

© Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Viele junge Menschen probieren im Rahmen ihrer Selbstfindung verschiedene Dinge aus und überschreiten dabei Grenzen. Dazu gehören in einigen Fällen auch Drogenhandel, Prügeleien oder Diebstahl. Aber wer bekommt eine Jugendstrafe und wer wird nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht verurteilt? Die Grenzen sind bewusst nicht klar festgelegt – bei der Strafzumessung spielt die Einschätzung der Richter eine äußerst verantwortungsvolle Rolle.

Haftrichter tragen große Verantwortung

Es sind die Haftrichter, die darüber entscheiden, ob ein Haftbefehl tatsächlich erlassen wird oder nicht. Entscheidende Beurteilungspunkte sind dabei die Flucht- oder Verdunklungsgefahr sowie die Gefahr einer Tatwiederholung. Kommt der Richter zu dem Schluss, dass der Verdächtige sich dem Verfahren entziehen könnte oder weiter eine Gefahr von ihm ausgeht, wird ein Haftbefehl erlassen und der Verdächtige kommt in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft erfüllt die Aufgabe, die Hauptverhandlung des Falles vor Gericht zu sichern.

Strafmündigkeit ab 14 Jahren

Zu einer Haftstrafe nach gültigem Jugendstrafrecht kann der Verdächtige erst in der abschließenden Hauptverhandlung verurteilt werden. Dies betrifft allerdings nur Personen, die zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt waren, denn ab diesem Alter beginnt in Deutschland die Strafmündigkeit. Die Altersgrenze für eine Verurteilung nach dem im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht milderen Jugendstrafrecht geht bis höchstens 21 Jahre.

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