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20.04.2017

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Spielraum für Richter

Dabei ist zu beachten: Gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 18 müssen Jugendstrafen verhängt werden; gegen Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren können sie verhängt werden. Ein 20-Jähriger kann also durchaus eine Jugendstrafe bekommen, wenn dies nach dem Ermessen des Gerichts gerechtfertigt ist. Diese würde dann im Jugendvollzug verbüßt, theoretisch sogar bis zum 24. Lebensjahr. Überschreitet der Verurteilte dieses Alter, kommt er für den Rest seiner Haftstrafe in eine Vollzugsanstalt für Erwachsene.

Gefängnis auf Probe

Seit 2012 können jugendliche Straftäter zusätzlich zu einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zu einem Jugendarrest von bis zu vier Wochen verurteilt werden. Der sogenannte „Warnschussarrest“ soll auf die jugendlichen Verurteilten eine abschreckende Wirkung haben und ihnen zu der Einsicht verhelfen, dass straffälliges Verhalten Konsequenzen hat. Langzeitstudien über die Wirkung des Warnschussarrests gibt es aufgrund der kurzen Laufzeit bisher noch nicht. Kritiker befürchten, dass die Jugendlichen durch den kurzen Gefängnisaufenthalt Kontakte zu anderen kriminellen Insassen knüpfen könnten, was sie zu weiteren Straftaten animieren könnte. Psychologen gehen aber davon aus, dass die Konfrontation mit einer Haftstrafte nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch bei der Familie und dem sozialen Umfeld eine nachhaltige erzieherische Wirkung haben kann.

FL (31.03.17)

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