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29.12.2011

Kaffeefahrten

Worauf Sie achten sollten

Bei Kaffeefahrten handelt es sich häufig um reine Werbeveranstaltungen 

© Doc RaBe, fotolia

 

Die Veranstalter von Kaffeefahrten sprechen gezielt ältere Menschen an: Sie versprechen Ihnen für wenig Geld einen Tagesausflug mit dem Bus, dazu freies Essen und Trinken und auch noch Geschenke. Hier erfahren Sie, was es bei solchen Veranstaltungen zu beachten gibt.

Ein zentraler Programmpunkt der Fahrt ist stets die „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“. Auf dieser Werbeveranstaltung werden Ihnen verschiedene Waren angeboten. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen sind diese häufig qualitativ schlechter und teurer als im Handel. Viele Teilnehmer kaufen trotzdem – mehr, als sie sich finanziell leisten können. Wenn sie wieder zu Hause sind, bereuen sie die spontanen Kaufentscheidungen. Oft werden die Verkaufsveranstaltungen vom Veranstalter nicht angemeldet und sind nicht genehmigt. Solche Veranstaltungen beendet die Polizei immer wieder vorzeitig.

Was kann ich tun?

Das Kommissariat Vorbeugung der Polizei Münster rät:

  • Grundsätzlich spricht nichts gegen die Teilnahme an einer Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. 
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt werden.

Die Polizei Bayern rät:

  • Eine Teilnahme an derartigen Veranstaltungen verpflichtet niemals zu einem Kauf oder einer Bestellung.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.
  • Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das aktuelle Datum.
  • Fordern Sie eine Durchschrift des Vertrags mit Name und Anschrift des Vertragspartners.
  • Bei Rücktritt senden Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner. Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland. Allerdings nur dann, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

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