Archiv

29.12.2011

Kaffeefahrten

Worauf Sie achten sollten

Bei Kaffeefahrten handelt es sich häufig um reine Werbeveranstaltungen 

© Doc RaBe, fotolia

 

Die Veranstalter von Kaffeefahrten sprechen gezielt ältere Menschen an: Sie versprechen Ihnen für wenig Geld einen Tagesausflug mit dem Bus, dazu freies Essen und Trinken und auch noch Geschenke. Hier erfahren Sie, was es bei solchen Veranstaltungen zu beachten gibt.

Ein zentraler Programmpunkt der Fahrt ist stets die „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“. Auf dieser Werbeveranstaltung werden Ihnen verschiedene Waren angeboten. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen sind diese häufig qualitativ schlechter und teurer als im Handel. Viele Teilnehmer kaufen trotzdem – mehr, als sie sich finanziell leisten können. Wenn sie wieder zu Hause sind, bereuen sie die spontanen Kaufentscheidungen. Oft werden die Verkaufsveranstaltungen vom Veranstalter nicht angemeldet und sind nicht genehmigt. Solche Veranstaltungen beendet die Polizei immer wieder vorzeitig.

Was kann ich tun?

Das Kommissariat Vorbeugung der Polizei Münster rät:

  • Grundsätzlich spricht nichts gegen die Teilnahme an einer Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. 
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt werden.

Die Polizei Bayern rät:

  • Eine Teilnahme an derartigen Veranstaltungen verpflichtet niemals zu einem Kauf oder einer Bestellung.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.
  • Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das aktuelle Datum.
  • Fordern Sie eine Durchschrift des Vertrags mit Name und Anschrift des Vertragspartners.
  • Bei Rücktritt senden Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner. Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland. Allerdings nur dann, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Weitere archivierte Kurznachrichten

03.02.2015

Verkehrsgerichtstag empfiehlt Grenzwert[mehr erfahren]

20.01.2015
20.01.2015

Betrüger geben sich als BKA-Beamte aus[mehr erfahren]

06.01.2015

VDSI und DVR starten Wettbewerb[mehr erfahren]

06.01.2015

Neue Webseite für Fachkräfte online[mehr erfahren]

06.01.2015

Präventionskampagne der Bundespolizei klärt auf[mehr erfahren]

23.12.2014

Wirtschaft und Bürger beim Selbstschutz unterstützen[mehr erfahren]

23.12.2014

Bundesweites Präventionskonzept gegen gewaltbereite Salafisten...[mehr erfahren]

23.12.2014

„Legal Highs“ werden verboten[mehr erfahren]

08.12.2014

„Stiller Alarm“ wird oft nicht erkannt[mehr erfahren]

08.12.2014

Interaktives Spiel stärkt Kinder gegen sexuellen Missbrauch[mehr erfahren]

24.11.2014

Bei Nebel Geschwindigkeit anpassen und Abstand halten [mehr erfahren]

24.11.2014

Neues Präventionsmaterial zum Thema „Rassismus im Sport“ erschienen [mehr erfahren]

24.11.2014

BZgA startet Online-Beratungsangebot zu Crystal[mehr erfahren]