Archiv

< „Aktiv für Demokratie und Toleranz“
30.08.2019

Klare Unterscheidung, qualifizierteres Personal

Private Sicherheitsdienste

Zusammenarbeit privater Sicherheitsdienste mit der Polizei


Private Sicherheitsdienste sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung

© Andrey Popov/stock.adobe.com

 

Ob am Bahnhof, am Flughafen, in Einkaufszentren, bei der Bewachung von Asyl-Unterkünften oder im Rahmen von Großereignissen wie Fußballspielen: Vielerorts werden mittlerweile private Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie unterstützen die Polizei bei der Absicherung des öffentlichen Raumes. Dies macht in vielen Bereichen Sinn, führt jedoch auch immer wieder zu Spannungen und zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Entlastung, aber kein Ersatz

In acht Bundesländern arbeitet die Polizei derzeit mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind aktuell mehr als 200.000 Personen bei diesen Firmen beschäftigt. Zum Vergleich: Bundesweit gibt es etwa 260.000 Polizeikräfte. Was viele Bürgerinnen und Bürger irritiert: Manche Security-Firmen kleiden ihre Beschäftigten in Blautönen ein. Auch wenn auf ihren Uniformen nicht „Polizei“ steht, besteht doch eine Verwechslungsgefahr zu dem Erscheinungsbild der Polizistinnen und Polizisten. Für die Polizei sind die zusätzlichen Sicherheitskräfte jedoch eine große Entlastung. „Ihr Einsatz kann immer da überaus hilfreich sein, wo den Bürgern im öffentlichen Raum durch Präsenz gezeigt wird: Hier wird sich um dein Anliegen gekümmert. Als Ergänzung für die polizeiliche Arbeit ist das sinnvoll,“ meint Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender. „Aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass die privaten Sicherheitsdienste für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Das Gewaltmonopol liegt immer noch bei der Polizei und das muss auch so bleiben!“

Seit 2016 gibt es ein Bewacherregister

Ende Juli 2019 überprüften Polizei und Zoll bei einem Fußballspiel in München 253 Beschäftigte des dort eingesetzten Sicherheitsdienstes. Bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die derzeit weiter geprüft werden. Zudem waren 142 Ordner nicht wie erforderlich im nationalen Bewacherregister angemeldet. Ist eine Person dort registriert, dann wird vor ihrem ersten Einsatz überprüft, ob sie zum Beispiel als Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation aufgefallen ist oder bereits Vorstrafen hat. Dieses Register hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeführt, als er die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärfte. Hintergrund für die höheren Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und Wachpersonen in sensiblen Bereichen waren gewalttätige Übergriffe durch das Sicherheitspersonal in Asyl-Unterkünften.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

09.05.2017

Neues klicksafe-Quiz zu Hate Speech[mehr erfahren]

09.05.2017

Neues Informationsangebot der BZgA[mehr erfahren]

09.05.2017

Eröffnung neuer Beratungsstellen in NRW[mehr erfahren]

25.04.2017

Tag der Bahnhofsmission 2017 [mehr erfahren]

03.04.2017

BZgA informiert junge Menschen mit Internetfilm über...[mehr erfahren]

03.04.2017

Zahl der Verkehrstoten sinkt weiter, aber zu langsam[mehr erfahren]

03.04.2017

Höhere Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche[mehr erfahren]

21.03.2017

Tipps für Eltern und pädagogische Fachkräfte [mehr erfahren]

21.03.2017

Gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.03.2017

Sicherheitslücke bei „Twitter Counter“[mehr erfahren]

07.03.2017

GdP begrüßt hohe Strafen für Raser[mehr erfahren]

07.03.2017

Mehr Sicherheit bei der Smartphone-Nutzung[mehr erfahren]

07.03.2017

Die Verkehrsunfallstatistik 2016[mehr erfahren]

21.02.2017

„Katerfrei“ durch die Karnevalstage[mehr erfahren]

21.02.2017

Hohes Unfallrisiko durch Ablenkung[mehr erfahren]