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17.09.2019

Kopfhörer im Straßenverkehr

© Jacob Lund/stock.adobe.com

Nicht verboten, aber sehr gefährlich

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, heißt es in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet unter anderem, dass man als Auto- und Radfahrer, aber auch als Fußgänger oder E-Scooter-Nutzer zu jeder Zeit aufmerksam sein muss. Wie eine aktuelle, repräsentative Umfrage zeigt, die im Auftrag von TÜV Rheinland durchgeführt wurde, hört jedoch ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer Musik mit Kopfhörern. Das Problem dabei: Je nach Lautstärke nimmt man Umgebungsgeräusche, etwa das Hupen eines Autos oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr, nicht mehr richtig wahr. Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte bei TÜV Rheinland, empfiehlt daher, lieber ganz auf Kopfhörer und insbesondere auf eine laute Beschallung zu verzichten. Nur so könnten seiner Einschätzung nach Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt richtig wahrnehmen. Darüber hinaus verweist der Experte explizit auf die Gefahr, die das Tragen von so genannten Noise-Cancelling-Kopfhörern mit sich bringt. Denn dadurch werden Umgebungsgeräusche aktiv unterdrückt – was für Musikliebhaber zwar hervorragend sei, für die Verkehrsteilnahme jedoch denkbar ungeeignet.

Quelle: DGUV


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