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02.06.2015

Kostenfreie Schlichtung für Verbraucher

© Kaarsten/Fotolia.com

Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant

Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher werden, Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen: Ein Schlichtungsverfahren bietet eine kostengünstige Alternative zum meist teuren Gang vor Gericht. Wer etwa Streit mit dem Telekommunikationsanbieter oder mit einem Handwerksunternehmen hat, soll sich künftig auch an eine Schlichtungsstelle wenden können. Diese sollen auch für solche Branchen eingerichtet werden, für die ein solches Verfahren bislang noch nicht möglich war. Das Verfahren soll für Verbraucher kostenlos sein. Die Kosten der Schlichtung sollen grundsätzlich die Unternehmen tragen. Diese sind allerdings nicht verpflichtet, sich einer Schlichtung zu unterwerfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. „Die Schlichtung ist eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Lösung in Streitfällen zwischen Unternehmen und Verbrauchern und spart bestenfalls den Gang vor Gericht“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Besonders wichtig ist dem Verband die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einer Auffangschlichtungsstelle.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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