Archiv
Kuttentrageverbot von Rockerbanden
GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs
Rockerkutten als offensichtliche Drohsymbole krimineller Motorradclubs gehören nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingemottet. Die GdP bedauert daher das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli, nach dem Mitgliedern nicht verbotener Rocker-Ortsvereine hierzulande nun doch das Tragen der Clubabzeichen in der Öffentlichkeit gestattet ist. „Bei diesen Clubs handelt es sich nicht um Freunde der Landstraße, die sich am Wochenende auf ihren Maschinen frischen Wind um die Nase wehen lassen wollen. Diese sogenannten Biker machen ihre illegalen Geschäfte mit Schutzgelderpressung, Prostitution, Drogen- und Waffenhandel. Ihre Kutten setzen sie dazu massiv zur Einschüchterung ein“, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Es sei richtig und notwendig, dass die Polizei seit Jahren intensiv gegen kriminelle Rockerclubs vorgehe und Vereine wie die Hells Angels, Bandidos, Mongols, Satudarah und Gremium einem hohen Fahndungsdruck aussetze.
Weiteres Ziel müsse es bleiben, möglichst viele Ortsvereine zu verbieten und deren Vereinsvermögen einzuziehen, betonte Radek.
Quelle: GdP
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus[mehr erfahren]
EU-Drogenmarktbericht 2019 veröffentlicht[mehr erfahren]
Neuer Stiftung-Warentest-Ratgeber gibt nützliche Tipps[mehr erfahren]
Fahrradhelm-Aktion des BMVI und DVR prämiert[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Mechanik kommt vor Elektronik
Grundsätzlich gilt beim Thema Einbruchschutz: Mechanik kommt vor...[mehr erfahren]
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
Braune Ideologie auf grünem Grund
Sie propagieren ein Leben abseits der Gesellschaft inmitten der...[mehr erfahren]