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03.04.2017

Malchow: Klares Signal an Einbrecher

© GdP/Hagen Immel

Höhere Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche

Die Parteien der Regierungskoalition haben sich gemeinsam darauf geeinigt, die Mindeststrafe für Wohnungseinbruchdiebstähle auf mindestens ein Jahr Gefängnis zu erhöhen. Die geplante Gesetzesänderung wird auch von der GdP befürwortet. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow sagte dazu am Donnerstag in Berlin, dass eine Erhöhung der Mindeststrafe der Ausnahmesituation der Opfer gerecht werde und ein deutliches Signal an die Täter sende. Außerdem erweitern sich damit die Möglichkeiten der Polizei bei der Ermittlung der Täter. Mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zählen Wohnungseinbrüche zu der Kategorie „Schwere Straftat“. Das gibt der Polizei unter richterlicher Zustimmung die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Ermittlungen auch die Telefon- und Internetkommunikation der Täter auszuwerten. „Ermittlungen bei Wohnungsaufbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen“, sagte der GdP-Chef. Polizeiliche Kriminalstatistiken haben im Jahr 2016 einen Rückgang der vollendeten und versuchten Wohnungseinbrüche verzeichnet. Malchow bewertet den Rückgang der Zahlen jedoch lediglich als Momentaufnahme: „Die Polizei muss auch weiterhin, viel Zeit und viel Personal investieren, um den Wohnungseinbruchdiebstahl wirksamer bekämpfen zu können.“

Quelle: GdP

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