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08.12.2015

Mehr Sicherheit für Beamtinnen und Beamte

© Wonge Bergmann/Polizei Hessen

Bodycams für Polizei bundesweit einführen

Sogenannte Bodycams können nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP)Polizistinnen und Polizisten besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen. Die GdP fordert daher bundesweite Mindeststandards für den Einsatz dieser Körperkameras, einheitliche Regelungen in allen Polizeigesetzen sowie entsprechende Anpassungen im Datenschutzrecht. Die Bodycams sollten nur an polizeibekannten Brennpunkten eingesetzt werden, wo Gewaltvorfälle gegenüber den Beamten nahezu an der Tagesordnung sind. „Wir wollen keine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Diese Kameras werden erst dann zugeschaltet, wenn sich eine Eskalation abzeichnet. Die Filmaufnahme dient im Übrigen nicht nur dem Schutz der Beamten, sondern auch der Beweissicherung“, betont der GdP-Vize Jörg Radek. Geprüft werden solle zudem, ob künftig auch Tonaufzeichnungen möglich seien. Radek: „Die positiven Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen in Hessen nach einer mehrjährigen Testphase zeigen, dass sich potenzielle Gewalttäter von der Bodycam effektiv abschrecken lassen. Dieses Signal sollte jetzt von allen Innenministern und Innensenatoren aufgenommen werden.“ Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Polizei-Personalräte ist es Radek zufolge unabdingbar, dass die Körperkameras nicht zu einer Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. Dazu müssten beispielsweise angemessene Löschfristen vereinbart werden.
Quelle: Gdp

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