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Mehr Sicherheit für Fahrzeuge
Diese Systeme sind ab 2022 Pflicht
Spurhalteassistenten warnen den Fahrer vor dem Verlassen der Fahrspur
© bluedesign/stock.adobe.com
Die EU will den Straßenverkehr sicherer machen. Dabei sollen neue obligatorische Assistenzsysteme helfen: Ab Mitte 2022 müssen alle neuen Kraftfahrzeuge, die in Europa auf den Markt gebracht werden, mit modernen Sicherheitsfunktionen ausgestattet sein. Ziel ist es, auf diese Weise die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten drastisch zu senken. PolizeiDeinPartner erklärt, welche Systeme für welche Fahrzeuge verpflichtend werden, und was damit erreicht werden soll.
Mehr als 25.000 Verkehrstote in Europa
Im Jahr 2018 kamen nach Angaben der EU-Kommission rund 25.100 Menschen bei Verkehrsunfällen auf Europas Straßen ums Leben. Aus ihrer Sicht könnten bis zum Jahr 2038 rund 25.000 Verkehrstote und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Denn die Kommission führt rund 90 Prozent aller Unfälle auf menschliches Versagen zurück. Die neue Regelung sieht deshalb ab 2022 für alle Neufahrzeuge unter anderem Kontrollsysteme vor, die bei übermäßigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren, sowie Warnsysteme, die den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung alarmieren. Zudem sollen Kameras und Sensoren zum Rückwärtsfahren sowie Datenrekorder für Unfälle installiert werden – ähnlich den sogenannten „Blackboxes“ in Flugzeugen. Für alle Pkw und Nutzfahrzeuge werden darüber hinaus zusätzliche Notbrems- und Spurhalteassistenten vorgeschrieben. Speziell für Lastwagen und Busse werden Abbiege-Assistenten und Sensorsysteme zur Pflicht. Sie sollen schutzbedürftigere Verkehrsteilnehmer neben den Fahrzeugen erkennen. Außerdem soll ein verändertes Fahrzeugdesign die Sicht der Fahrer verbessern, so dass der „tote Winkel“ um das Fahrzeug herum erheblich verringert wird. Denn in den vergangenen Jahren ist insbesondere die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrrad- und Motorradfahrer gestiegen: Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) zufolge stirbt täglich mindestens eine Radfahrerin oder ein Radfahrer – am häufigsten durch fahrlässig abbiegende Lkw.
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