Archiv

< Hoher Anstieg der Geldwäscheverdachtsmeldungen
04.07.2017

Menschen im Rollstuhl sicher ans Ziel bringen

Was Sie bei der Beförderung von Menschen mit Handicap beachten sollten


Mit den richtigen Vorkehrungen sind Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sicher unterwegs

© BGW/ Eva Häberle

 

Mobilität gehört zu den zentralen Bedürfnissen unserer Gesellschaft. Dabei sollten auch für Menschen mit Behinderungen keine Hürden bestehen. Wenn Rollstuhlfahrgäste befördert werden, sollten Fahrer und Begleiter jedoch unbedingt einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. Denn mit den richtigen Maßnahmen können auch Rollstuhlnutzer ohne größere Sicherheitsbedenken mobil sein.

Sicher ans Ziel gebracht

Entscheidend für die sichere Beförderung sind zunächst die technischen Anforderungen an das Fahrzeug. Es bedarf zum Beispiel einer Einfahrhilfe für den Rollstuhl (Hebebühne oder Rampe) sowie geeigneter Rückhaltesysteme. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fordert seit September 2016 für neu zugelassene Fahrzeuge die Ausrüstung mit entsprechenden Rückhaltesystemen, wenn Rollstuhlnutzer im Rollstuhl sitzend befördert werden sollen. „Im besten Fall kann sich der Fahrgast auf einen Fahrzeugsitz umsetzen oder umgesetzt werden. Wenn ein Umsetzen praktisch nicht möglich ist, sollte die Rollstuhlbeförderung möglichst sicher gestaltet werden“, erklärt Susanne Stabel von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dient der Rollstuhl auch als Fahrgastsitz, muss er bestimmten Anforderungen genügen, wie etwa auf Crashsicherheit geprüft sein. Bei der Rollstuhlversorgung sollte deshalb darauf geachtet werden, dass ein für die Nutzung als Sitz im Fahrzeug zugelassener Rollstuhl beschafft wird. Achten Sie dafür auf eine entsprechende Kennzeichnung am Rollstuhl.

Rollstuhl und Fahrgäste richtig sichern

Während der Fahrt müssen Fahrgast und Rollstuhl gesichert sein. Mit einem Rückhaltesystem nach DIN 75078 Teil 2, einem sogenannten Kraftknotensystem, lässt sich für viele Rollstühle eine besonders wirksame Rollstuhl- und Fahrgastsicherung gewährleisten. Der Rollstuhl sollte dafür im Idealfall an vier Punkten gesichert sein, zweimal vorne und zweimal hinten, und idealerweise am sogenannten Kraftknoten: einem vom Hersteller definierten stabilen Punkt am Rollstuhl, an dem auch der Beckengurt für die Personensicherung angebracht ist. Der Schulterschräggurt des Fahrzeugs wird in den Beckengurt am Kraftknoten eingeklickt und von dort gehen die vier Abspannungsgurte für den Rollstuhl ab zu den im Fahrzeugboden verankerten Befestigungsschienen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

01.10.2018

User sollten ihr Passwort ändern[mehr erfahren]

01.10.2018

TÜV Rheinland bietet kostenlosen Lichttest an[mehr erfahren]

17.09.2018

Inhalte verschlüsseln, unerwünschte Mitleser ausschließen[mehr erfahren]

17.09.2018

Vorsicht bei Starkregen, Aquaplaning und Seitenwind[mehr erfahren]

17.09.2018

BZgA bietet neuen Online-Selbsttest an[mehr erfahren]

07.09.2018

GdP-Chef fordert bundesweit mehr Einsatzkräfte Nach den...[mehr erfahren]

07.09.2018

Gefälschte Bewerberschreiben im Umlauf[mehr erfahren]

07.09.2018

Neuer Wegweiser-Standort in Oberhausen[mehr erfahren]

28.08.2018

DFB-Kommissionsmitglied Schäfer appelliert an Fans[mehr erfahren]

28.08.2018

Fahrtrainings für Seniorinnen und Senioren[mehr erfahren]

28.08.2018

BZgA macht anlässlich der Gamescom auf Risiken aufmerksam[mehr erfahren]

24.07.2018

Ab wann sind Bier und Schnaps erlaubt?[mehr erfahren]

24.07.2018

Mehr Manipulation in sozialen Netzwerken[mehr erfahren]

24.07.2018

Neues Info-Angebot für Jugendliche[mehr erfahren]

09.07.2018

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“[mehr erfahren]

09.07.2018

Konsum von Cannabis steigt an[mehr erfahren]