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07.03.2012

Menschen mit Zivilcourage

Selbstverständlich helfen

Plötzlich sah der Tatzeuge eine Waffe auf sich gerichtet

© Sly, Fotolia

 

Nicht nur Menschen, die im Rampenlicht der Medien stehen, sind Vorbilder. Immer wieder stellen Lokal- und Regionalzeitungen Menschen vor, die zur Ergreifung von Tätern beigetragen haben oder verhinderten, dass Menschen Opfer von Straftaten wurden. Nicht wenige Helfer werden dabei von wütenden Tätern attackiert.

Schnell und richtig reagiert

Unverletzt blieb Christian Cohnen, als er in einen Überfall auf ein Juweliergeschäft in Düsseldorf verwickelt wurde. Er suchte in der Auslage nach einem Weihnachtsgeschenk für seine Freundin, als er sah, dass ein Mann im Laden war, der Schmuck in eine Plastiktüte stopfte und eine Waffe hatte, berichtet die „Rheinische Post“.

Ohne lange zu überlegen, wollte er der Verkäuferin zu Hilfe kommen und eilte in das Geschäft, worauf der Täter die Mündung seiner Pistole auf ihn richtete. 

Cohnen rannte rückwärts aus dem Laden, versteckte sich hinter einer Hausecke und rief per Handy die Polizei, während der Räuber mit der Plastiktüte aus dem Laden kam. In sicherem Abstand folgte Cohnen dem Mann, sah, wie der in einer Toreinfahrt verschwand und kurz darauf in anderer Kleidung wieder zum Vorschein kam. Über jede Bewegung informierte der Zeuge die Polizei, die den Räuber kurz darauf festnahm. Christian Cohnen wurde für den „xy-Preis für Zivilcourage“ vorgeschlagen.

Helfer zusammengeschlagen, Täter gefasst

Der 60-Jährige Werner H. aus Bad Hersfeld beobachtete, wie ein 20-Jähriger seine gleichaltrige Freundin misshandelte. Er schubste sie herum und schlug sie schließlich mit der flachen Hand ins Gesicht. Der 60-Jährige wählte die Notrufnummer und meldete den Vorfall der Polizei, berichtet die Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung.

Als die junge Frau weinend auf einer Bank saß, wollte der 60-Jährige auf Bitte des Beamten an der Notrufnummer fragen, wie es ihr gehe. Das brachte den 20-jährigen Schläger in Wut. Er kehrte zurück und griff den Nothelfer von hinten an. Werner H. trug eine Beule am Kopf davon und erlitt eine Rippenprellung. Wutentbrannt zerstörte der Angreifer auch sein Handy.

Ein anderer junger Mann kam hinzu und bewahrte das Opfer mutmaßlich vor schlimmeren Folgen. Er lieh Werner H. sein Handy. Trotz seiner Verletzungen nahm Werner H. in sicherem Abstand die Verfolgung des Täters auf. Als ein Streifenwagen mit Blaulicht im Gegenverkehr herbeieilte, konnten die Beamten den 20-Jährigen vorläufig festnehmen.

Einfach nur Hilfe geholt

Zwei junge Mädchen in Kempten im Alter von 13 und 14 Jahren retteten auf dem Himmelfahrtsmarkt in Kempten einem 55-jährigen Mann das Leben, berichtet das RSA Regionalradio aus dem Allgäu.

Der Mann hatte einen Herzinfarkt erlitten und lag hilflos auf dem Boden. Obwohl zahlreiche Passanten an ihm vorbeigingen, kümmerte sich zunächst niemand um den Mann. Erst die beiden Mädchen griffen beherzt ein und informierten die Rettungsstelle. Ein Notarzt konnte den Mann dann in der letzten Minute reanimieren. Der Mann wurde auf die Intensivstation eingeliefert.

Bahnhof bei Nacht

© Adrian Hancu, Fotolia

Blaue Augen trotz Nahkampfausbildung

Der 47-Jährige Thomas Kiesel aus Fichtenberg war ein außergewöhnlich gut ausgebildeter Helfer: Als ehemaliger Soldat verfügt er über eine Nahkampfausbildung. Im Februar 2010 wollte er seine Frau in Chemnitz vom Zug abholen, als er bemerkte, dass zwei junge Männer vier Jugendliche angriffen. Er ging dazwischen.

Die Situation sei dann regelrecht explodiert, erinnerte sich Kiesel im Gespräch mit der Zeitung „Südwest Presse“: Er wurde beschimpft, die beiden Männer traten und schlugen nach ihm. Sie abzuwehren sei für ihn als Nahkampfexperte kein Problem gewesen, meint Kiesel, allerdings habe dann jemand versucht, ihn zur Seite zu ziehen. Kurz war er unachtsam und kassierte zwei blaue Augen. Man müsse in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren, sagt er: „Wer in Panik gerät, ist tot.“ Die Polizei ergriff die Täter noch im Hauptbahnhof. Einer der Täter erhielt eine Haftstrafe von 13 Monaten, der andere eine Bewährungsstrafe mit Auflagen.

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