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26.03.2012

Mit Radfahrkindern unterwegs

Wissenswertes zu Rechten und Pflichten im Straßenverkehr

Ein Familienausflug mit Rädern macht gerade im Sommer viel Spaß

©www.abus.de, pd-f

 

Wenn Kinder sich als Fahrradfahrer irgendwann auch alleine sicher bewegen sollen, spielt die Vorbildfunktion eine ganz wichtige Rolle. Und das heißt für die Erwachsenen: wissen wie es richtig geht, es den Kindern vorleben und immer wieder mit ihnen üben.

Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahre dürfen es. Ab dem zehnten Geburtstag muss jedes Kind mit seinem Rad auf dem Radweg oder der Straße fahren. Die begleitenden Eltern sollten aber nicht auf dem Gehweg sondern auf der Straße fahren, weil es sonst häufig zu Unfällen mit Fußgängern kommt. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Arten von Radwegen, die man darin unterscheidet, ob sie mit dem blauem Verkehrsschild gekennzeichnet sind oder nicht. Die mit Verkehrsschild müssen von den Fahrradfahrern genutzt werden, die ohne können genutzt werden.Die Polizei empfiehlt grundsätzlich, beim Radfahren einen Helm zu tragen, auch wenn es keine Helmpflicht in Deutschland gibt. Der Helm muss aber, um Schutz zu bieten, fest am Kopf sitzen ohne zu drücken. Außerdem sollte er entsprechend neuwertig sein.Für Eltern ist es aber nicht nur wichtig, sich im Verkehr gut auszukennen und es ihren Kindern zu vermitteln. Sie müssen vor allem verstehen, dass Grundschulkinder noch nicht in der Lage sind, das Verkehrsgeschehen vollständig zu überblicken. Entwicklungspsychologisch können sie sogar im Alter von zehn bis zwölf Jahren einen Überholvorgang oder sich ändernde Geschwindigkeiten nicht erfassen. Daher empfiehlt die Polizei, dass Grundschulkinder nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten, auch wenn sie in Begleitung schon sehr sicher und aufmerksam wirken. „Diese Empfehlung ist ganz klar der automobilen Situation in deutschen Städten geschuldet“, erklärt der Verkehrssicherheitsberater Joachim Schalke vom Polizeipräsidium in Köln, „die Übersicht, gerade bei großem Verkehrsaufkommen und komplizierten Abbiegevorgängen, behalten selbst viele Erwachsene nicht.“ Das Problem ist auch, dass die meisten Autofahrer eher auf andere Autofahrer als auf Radfahrer oder Fußgänger achten. Die Verkehrssituation wäre für Fahrradfahrer sicherer, wenn mehr Fahrradfahrer auf den Straßen unterwegs wären.

Skateboard und Co.

Skateboards, Waveboards, Inlineskates und Einräder oder Roller sind Sportgeräte. Verkehrsrechtlich zählen Kinder, die sie benutzen, somit zu den Fußgängern. Sie sollten sich daher mit Rücksicht auf Andere und nur, wenn genügend Platz ist, auf den Gehwegen fortbewegen. Besser wäre es, für die Sportgeräte entsprechende Freiflächen zu benutzen.

Gut gesehen

Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt ist die Sichtbarkeit. Gerade weil Kinder klein sind und ein Fahrrad sehr schmal ist, werden sie von Autofahrern leicht übersehen. Wenn dann noch schlechte Lichtverhältnisse dazukommen, werden sie kaum mehr wahrgenommen. Bei Kinderkleidung ist es heutzutage fast schon selbstverständlich, dass Jacken beispielsweise mit reflektierenden Applikationen ausgestattet sind. Auch Schulranzen sind großflächig mit reflektierendem Material versehen. Unterstützend empfiehlt Schalke die gelben Reflexbänder für die Hand- und Fußgelenke. Die Beleuchtung der Autos ist sehr gut und gerade das Streulicht in Bodennähe reflektiert das Licht an den Bändern der Fußgelenke sehr stark. Am besten ist man aber immer noch mit einer reflektierenden Warnweste zu sehen. „Die sind nicht schön, aber sehr nützlich“, meint der Polizist.

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