Archiv

18.01.2012

Nach dem Einbruch

Den Schaden dokumentieren

Vergrößern Sie das Chaos nach dem Einbruch nicht durch unüberlegtes Handeln

© sixninepixels, fotolia

 

Eingeschlagene Fenster oder Türen erneuern, den verwüsteten Zustand der Räume fotografieren, die Versicherung informieren und die Verluste an die Polizei melden: Wer durch einen Einbruch geschädigt ist, auf den kommen beim Aufarbeiten der Folgen einige Aufgaben zu.

  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an, um den Einbruch aufnehmen zu lassen und warten Sie am Ort des Einbruchs, bis die Beamten eingetroffen sind.
  • Sorgen Sie dafür, dass der entstandene Schaden nicht noch größer wird. Wurde etwa ein Fenster eingeschlagen, müssen Sie es so absichern, dass durch das offene Fenster kein weiterer Schaden entstehen kann. So können weder in Ihrer Abwesenheit weitere unberechtigte Personen einsteigen, noch kann es hereinregnen. Die Polizei kennt die Telefonnummern von Schlüsseldiensten, die eine Notabsicherung mit Spanplatten durchführen können. Diese Arbeiten werden in der Regel von der Hausversicherung erstattet.
  • In der Regel kommt am folgenden Tag die Spurensicherung an den Tatort. Bewegen Sie bis dahin keinen Gegenstand, an dem sich Finger- oder Fußabdrücke der Täter befinden könnten.
  • Wurde beim Einbruch z.B. ein Safe entwendet, wird auch ein Team der Kriminalpolizei den Tatort untersuchen. Auch dafür ist es sinnvoll, den Tatort so lange unberührt zu lassen, bis die Kriminalpolizei ihn gesichtet hat.
  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden und dessen ungefähre Höhe. Notieren Sie sich den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben und lassen Sie sich eine Schadensnummer geben.
  • Fotografieren Sie die Schäden und reichen Sie die Bilder bei Ihrer Versicherung ein. Behalten Sie unbedingt Kopien der Fotos für sich selbst.
  • Reichen Sie bei Ihrer Versicherung einen Kostenvoranschlag ein. Je nach Sachlage schickt die Versicherung ggf. einen Sachverständigen, der den Schaden vor Ort begutachtet.
  • Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld eine Liste aller Wertgegenstände in der Wohnung zu erstellen. Im Falle des Verlustes – sei es durch Diebstahl oder einen Brand – kann man dann besser nachvollziehen, was gestohlen bzw. zerstört wurde. Auch zur Vorlage bei der Hausratversicherung ist eine solche Liste – vor allem in Kombination mit Fotos – zu empfehlen. Damit können Sie genau nachweisen, welcher Schaden Ihnen entstanden ist.
  • Bewahren Sie die Liste und die Fotos der Wertgegenstände nicht im Haus auf. Im Falle eines Feuers könnten diese zerstört werden. Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Dokumente für Sie aufzubewahren.

Weitere archivierte Kurznachrichten

15.04.2016

Mehr Unterstützung für Verbraucher[mehr erfahren]

15.04.2016

Bremsen, Reifen und Beleuchtung überprüfen[mehr erfahren]

15.04.2016

Mehr Polizei und Steuerentlastungen für Nachrüstung gefordert[mehr erfahren]

22.03.2016

Checkliste hilft bei der Unfallverhütung[mehr erfahren]

22.03.2016

Mehr Alltagskompetenz für Schülerinnen und Schüler[mehr erfahren]

22.03.2016

Autos mit Komfort-Schließsystem leichte Beute für Diebe[mehr erfahren]

08.03.2016

Stiftung Warentest warnt vor Nachnahmebetrug[mehr erfahren]

08.03.2016

Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche[mehr erfahren]

16.02.2016

Mehrsprachige Internetseite, Smartphone-App und Printmedien in...[mehr erfahren]

16.02.2016

Flyer informiert in drei Sprachen über Hilfsangebote[mehr erfahren]

16.02.2016

„Jede Woche fallen bei der Bundespolizei 86.000 Überstunden an“[mehr erfahren]

02.02.2016

„Extrem im Netz“[mehr erfahren]

02.02.2016

Hilflosigkeit wird gezielt ausgenutzt[mehr erfahren]

02.02.2016

„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen!“[mehr erfahren]