Archiv

18.01.2012

Nach dem Einbruch

Den Schaden dokumentieren

Vergrößern Sie das Chaos nach dem Einbruch nicht durch unüberlegtes Handeln

© sixninepixels, fotolia

 

Eingeschlagene Fenster oder Türen erneuern, den verwüsteten Zustand der Räume fotografieren, die Versicherung informieren und die Verluste an die Polizei melden: Wer durch einen Einbruch geschädigt ist, auf den kommen beim Aufarbeiten der Folgen einige Aufgaben zu.

  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an, um den Einbruch aufnehmen zu lassen und warten Sie am Ort des Einbruchs, bis die Beamten eingetroffen sind.
  • Sorgen Sie dafür, dass der entstandene Schaden nicht noch größer wird. Wurde etwa ein Fenster eingeschlagen, müssen Sie es so absichern, dass durch das offene Fenster kein weiterer Schaden entstehen kann. So können weder in Ihrer Abwesenheit weitere unberechtigte Personen einsteigen, noch kann es hereinregnen. Die Polizei kennt die Telefonnummern von Schlüsseldiensten, die eine Notabsicherung mit Spanplatten durchführen können. Diese Arbeiten werden in der Regel von der Hausversicherung erstattet.
  • In der Regel kommt am folgenden Tag die Spurensicherung an den Tatort. Bewegen Sie bis dahin keinen Gegenstand, an dem sich Finger- oder Fußabdrücke der Täter befinden könnten.
  • Wurde beim Einbruch z.B. ein Safe entwendet, wird auch ein Team der Kriminalpolizei den Tatort untersuchen. Auch dafür ist es sinnvoll, den Tatort so lange unberührt zu lassen, bis die Kriminalpolizei ihn gesichtet hat.
  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden und dessen ungefähre Höhe. Notieren Sie sich den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben und lassen Sie sich eine Schadensnummer geben.
  • Fotografieren Sie die Schäden und reichen Sie die Bilder bei Ihrer Versicherung ein. Behalten Sie unbedingt Kopien der Fotos für sich selbst.
  • Reichen Sie bei Ihrer Versicherung einen Kostenvoranschlag ein. Je nach Sachlage schickt die Versicherung ggf. einen Sachverständigen, der den Schaden vor Ort begutachtet.
  • Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld eine Liste aller Wertgegenstände in der Wohnung zu erstellen. Im Falle des Verlustes – sei es durch Diebstahl oder einen Brand – kann man dann besser nachvollziehen, was gestohlen bzw. zerstört wurde. Auch zur Vorlage bei der Hausratversicherung ist eine solche Liste – vor allem in Kombination mit Fotos – zu empfehlen. Damit können Sie genau nachweisen, welcher Schaden Ihnen entstanden ist.
  • Bewahren Sie die Liste und die Fotos der Wertgegenstände nicht im Haus auf. Im Falle eines Feuers könnten diese zerstört werden. Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Dokumente für Sie aufzubewahren.

Weitere archivierte Kurznachrichten

22.01.2020

ACE informiert über Risiken[mehr erfahren]

22.01.2020

LKA warnt vor hohem Wirkstoffgehalt[mehr erfahren]

10.01.2020

Sicher unterwegs[mehr erfahren]

10.01.2020

Jetzt teilnehmen![mehr erfahren]

10.01.2020

Mehr Schlaganfälle durch Cannabiskonsum?[mehr erfahren]

16.12.2019

Phishing-Alarm bei Netflix & Co.[mehr erfahren]

16.12.2019

Das ändert sich im Jahr 2020[mehr erfahren]

16.12.2019

Fälschungen unterm Weihnachtsbaum[mehr erfahren]

06.12.2019

EU-Drogenmarktbericht 2019 veröffentlicht[mehr erfahren]

06.12.2019

DVR und BMVI starten Seniorenkampagne[mehr erfahren]

06.12.2019

Neue BKA-Auswertung erschienen[mehr erfahren]

19.11.2019

Neuer Stiftung-Warentest-Ratgeber gibt nützliche Tipps[mehr erfahren]

19.11.2019

Fahrradhelm-Aktion des BMVI und DVR prämiert[mehr erfahren]

19.11.2019

Streckenradar-Kontrollsystem für zulässig erklärt[mehr erfahren]

05.11.2019

Das bedeutet der „Brexit“ für Verbraucher[mehr erfahren]