Archiv

10.12.2011

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Schwarzarbeit?

Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen


Schwarzarbeit kann zu hohen Bußgeldern oder Freiheitsstrafen führen

© Zollverwaltung

 

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Doch wo hört eine Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe auf – und wo fängt Schwarzarbeit an?

Hannelore P. ist gelernte Friseurin und derzeit arbeitslos. Sie bezieht Arbeitslosengeld. Um sich noch etwas Geld „nebenher“ zu verdienen, schneidet sie in ihrer Wohnung Freunden, Bekannten und Nachbarn die Haare. Nach und nach spricht sich ihre günstige Dienstleistung herum und ihr Kundenstamm wird immer größer. Mittlerweile kann sie von dem zusätzlich verdienten Geld sogar ganz gut leben. Einem Nachbarn aus dem Haus gegenüber fällt der rege Kundenverkehr bei Frau P. jedoch auf und er informiert die Handwerkskammer über seinen Verdacht, dass Frau P. schwarz arbeitet.

Im Fall von Frau P. handelt es sich eindeutig um Schwarzarbeit. Sie hat auf der einen Seite kein Gewerbe für ihre Tätigkeit angemeldet und somit auch keine Steuern abgeführt. Auf der anderen Seite hat sie zusätzlich einen so genannten Leistungsbetrug begangen, da sie Arbeitslosengeld bezogen, ihre Nebentätigkeit aber bei der Agentur für Arbeit nicht angemeldet hat. Ihr droht nun eine empfindliche Strafe, die nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren führen kann. 

Thilo Trautwein von der Handwerkskammer Region Stuttgart ist unter anderem für den Bereich Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung zuständig. Er kennt die Ausreden der Schwarzarbeiter: „Viele behaupten, sie hätten für ihre Leistungen kein Geld bekommen oder dass sie einem Freund aushelfen. Je nach Sachlage ist es gar nicht so einfach, nachzuweisen, ob eine Leistung zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht wurde oder ob es sich tatsächlich um Schwarzarbeit gehandelt hat. Denn nicht jede Tätigkeit fällt unbedingt in den Bereich der Schwarzarbeit.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

04.02.2020

Besserer Schutz von Kindern in Social Media nötig[mehr erfahren]

04.02.2020

GdP: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus[mehr erfahren]

22.01.2020

ACE informiert über Risiken[mehr erfahren]

22.01.2020

LKA warnt vor hohem Wirkstoffgehalt[mehr erfahren]

10.01.2020

Sicher unterwegs[mehr erfahren]

10.01.2020

Jetzt teilnehmen![mehr erfahren]

10.01.2020

Mehr Schlaganfälle durch Cannabiskonsum?[mehr erfahren]

16.12.2019

Phishing-Alarm bei Netflix & Co.[mehr erfahren]

16.12.2019

Das ändert sich im Jahr 2020[mehr erfahren]

16.12.2019

Fälschungen unterm Weihnachtsbaum[mehr erfahren]

06.12.2019

EU-Drogenmarktbericht 2019 veröffentlicht[mehr erfahren]

06.12.2019

DVR und BMVI starten Seniorenkampagne[mehr erfahren]

06.12.2019

Neue BKA-Auswertung erschienen[mehr erfahren]

19.11.2019

Neuer Stiftung-Warentest-Ratgeber gibt nützliche Tipps[mehr erfahren]

19.11.2019

Fahrradhelm-Aktion des BMVI und DVR prämiert[mehr erfahren]