Archiv

10.12.2011

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Schwarzarbeit?

Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen


Schwarzarbeit kann zu hohen Bußgeldern oder Freiheitsstrafen führen

© Zollverwaltung

 

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Doch wo hört eine Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe auf – und wo fängt Schwarzarbeit an?

Hannelore P. ist gelernte Friseurin und derzeit arbeitslos. Sie bezieht Arbeitslosengeld. Um sich noch etwas Geld „nebenher“ zu verdienen, schneidet sie in ihrer Wohnung Freunden, Bekannten und Nachbarn die Haare. Nach und nach spricht sich ihre günstige Dienstleistung herum und ihr Kundenstamm wird immer größer. Mittlerweile kann sie von dem zusätzlich verdienten Geld sogar ganz gut leben. Einem Nachbarn aus dem Haus gegenüber fällt der rege Kundenverkehr bei Frau P. jedoch auf und er informiert die Handwerkskammer über seinen Verdacht, dass Frau P. schwarz arbeitet.

Im Fall von Frau P. handelt es sich eindeutig um Schwarzarbeit. Sie hat auf der einen Seite kein Gewerbe für ihre Tätigkeit angemeldet und somit auch keine Steuern abgeführt. Auf der anderen Seite hat sie zusätzlich einen so genannten Leistungsbetrug begangen, da sie Arbeitslosengeld bezogen, ihre Nebentätigkeit aber bei der Agentur für Arbeit nicht angemeldet hat. Ihr droht nun eine empfindliche Strafe, die nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren führen kann. 

Thilo Trautwein von der Handwerkskammer Region Stuttgart ist unter anderem für den Bereich Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung zuständig. Er kennt die Ausreden der Schwarzarbeiter: „Viele behaupten, sie hätten für ihre Leistungen kein Geld bekommen oder dass sie einem Freund aushelfen. Je nach Sachlage ist es gar nicht so einfach, nachzuweisen, ob eine Leistung zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht wurde oder ob es sich tatsächlich um Schwarzarbeit gehandelt hat. Denn nicht jede Tätigkeit fällt unbedingt in den Bereich der Schwarzarbeit.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.12.2023

GdP fordert die Politik zum Handeln auf[mehr erfahren]

05.12.2023

Wer muss wann wo räumen und streuen[mehr erfahren]

20.11.2023

Die Betriebserlaubnis kann erlöschen[mehr erfahren]

06.11.2023

Was tun bei einem havarierten Auto?[mehr erfahren]

06.11.2023

GdP bezieht Stellung zur geplante Cannabis-Freigabe[mehr erfahren]

16.10.2023

Zahl der Betrugsversuche ebenfalls auf Allzeithoch[mehr erfahren]

03.10.2023

Abstelllmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen[mehr erfahren]

03.10.2023

TÜV Rheinland-Prüfstellen bieten im Oktober kostenlosen Licht-Check an[mehr erfahren]

18.09.2023

Die Kollisionsgefahr steigt im Herbst[mehr erfahren]

18.09.2023

97 Prozent haben die Probewarnung erhalten[mehr erfahren]

06.09.2023

BASt legt Zahlen für das Jahr 2022 vor[mehr erfahren]

06.09.2023

ADAC Stiftung gibt Praxistipps[mehr erfahren]

23.08.2023

Automobilclub ACE weist auf Verhaltensregeln hin[mehr erfahren]

23.08.2023

Angriffe aus dem Ausland nahmen um acht Prozent zu[mehr erfahren]