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22.09.2020

Name, Adresse, Telefonnummer

© Robert Kneschke/stock.adobe.com

Nur notwendige Daten angeben

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Besucher von Restaurants, Bars und Cafés derzeit vor Ort ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Gesundheitsämter im Fall einer Erkrankung die Infektionskette schnell unterbrechen können. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Hinweise, worauf man achten sollte, damit datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. So dürfen in den Gastronomie-Betrieben nur notwendige Kontaktdaten abgefragt werden, die nach einer vorgegebenen Zeit gelöscht bzw. vernichtet werden müssen. Außerdem dürfen die Daten nicht für Unbefugte einsehbar sein – eine große Papierliste, die von allen Besuchern genutzt wird, ist daher unzulässig. Die Daten dürfen zudem nicht für andere als die genannten Zwecke verwendet werden, etwa um Werbung zu verschicken. Manche Betriebe nutzen statt Papierlisten auch digitale Lösungen, um die Gästedaten zu erfassen. Dabei sollte man unbedingt in der Datenschutzerklärung prüfen, was mit den Angaben im Anschluss geschieht – auch wenn das Lesen etwas Zeit kostet. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

 

 

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