Archiv
Name, Adresse, Telefonnummer
Nur notwendige Daten angeben
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Besucher von Restaurants, Bars und Cafés derzeit vor Ort ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Gesundheitsämter im Fall einer Erkrankung die Infektionskette schnell unterbrechen können. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Hinweise, worauf man achten sollte, damit datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. So dürfen in den Gastronomie-Betrieben nur notwendige Kontaktdaten abgefragt werden, die nach einer vorgegebenen Zeit gelöscht bzw. vernichtet werden müssen. Außerdem dürfen die Daten nicht für Unbefugte einsehbar sein – eine große Papierliste, die von allen Besuchern genutzt wird, ist daher unzulässig. Die Daten dürfen zudem nicht für andere als die genannten Zwecke verwendet werden, etwa um Werbung zu verschicken. Manche Betriebe nutzen statt Papierlisten auch digitale Lösungen, um die Gästedaten zu erfassen. Dabei sollte man unbedingt in der Datenschutzerklärung prüfen, was mit den Angaben im Anschluss geschieht – auch wenn das Lesen etwas Zeit kostet. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
Weitere archivierte Kurznachrichten
Lagebericht „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“ veröffentlicht[mehr erfahren]
„Digitaler Engel“ bietet Online-Sprechstunde für Ältere[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Teures Flirten
Sie schien gefunden, die große Liebe: im Internet, bei einer...[mehr erfahren]
Polizeibeamte als Trainer
In der Stadt und im Landkreis München gibt es seit mehr als 20 Jahren...[mehr erfahren]
Was die Polizei für sie tun kann
Hans-Joachim Blume, Kriminaldirektor vom Landeskriminalamt Berlin,...[mehr erfahren]