Archiv
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
BKA: 150.000 Verfahren wegen Hass im Netz
Am 1. Februar 2022 wird eine neue Meldestelle für strafbare Inhalte im Netz ihre Arbeit aufnehmen. In der „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ werden rund 200 Beamtinnen und Beamte unter dem Dach des BKA eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern ermöglichen. Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden. Dies sagte ein BKA-Sprecher den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google halten dies jedoch für unverhältnismäßig und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.
Weitere archivierte Kurznachrichten
XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen[mehr erfahren]
„klicksafe“ ruft zur Teilnahme am SID 2023 auf[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Spezialeinsatzkommandos der Polizei
Geiselnahme, Terror, Erpressung, Suizidversuch oder Amoklauf: Es gibt...[mehr erfahren]
Beschaffungskriminalität in einer deutschen Großstadt
Thomas Becker kämpft seit 20 Jahren präventiv und aktiv gegen Drogen....[mehr erfahren]