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Netzwerkdurchsetzungsgesetz
BKA: 150.000 Verfahren wegen Hass im Netz
Am 1. Februar 2022 wird eine neue Meldestelle für strafbare Inhalte im Netz ihre Arbeit aufnehmen. In der „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ werden rund 200 Beamtinnen und Beamte unter dem Dach des BKA eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern ermöglichen. Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden. Dies sagte ein BKA-Sprecher den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google halten dies jedoch für unverhältnismäßig und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.
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