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06.12.2021

Neue Vorschriften im Straßenverkehr

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Was sich 2022 für Autofahrende ändert

Mit dem Jahreswechsel treten neue Regelungen und veränderte Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft, die vor allem Autofahrerinnen und Autofahrer betreffen. Unter anderem werden 2022 weitere Fahrerassistenzsysteme verpflichtend. So sind künftig Geschwindigkeitsassistenten, die bei Überschreiten des Tempolimits warnen, sowie Notbrems-Assistenzsysteme, die bei Gefahr selbstständig bremsen, vorgeschrieben. Auch ein Warnsystem bei Müdigkeit und eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren gehören künftig zur Grundausstattung. Ab dem 6. Juli 2022 gilt diese Regelung für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge. Außerdem tritt zum 1. Januar 2022 die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft und erhöht sich von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2. Damit steigt der Preis von Diesel um 1,6 Cent pro Liter und der von Benzin um durchschnittlich 1,4 Cent pro Liter.

Außerdem müssen manche Jahrgänge ihren Führerschein wechseln: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat bis zum 19. Januar 2022 Zeit, diesen gegen den neuen EU-Führerschein einzutauschen. Hintergrund ist, dass der moderne Scheckkarten-Führerschein im Vergleich zu den alten Scheinen aus Papier fälschungssicherer ist. Alle Informationen zu den Neuerungen im Straßenverkehr gibt es unter anderem auf der Webseite des ACE.

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