Archiv

16.02.2012

Neue Wege im gewerblichen Brandschutz

Durch individuelle Konzepte sollen Baurecht und Arbeitnehmerschutz besser aufeinander abgestimmt werden

Feuerwehr im Einsatz

© Erdal Torun, fotolia

 

Beim betrieblichen Brandschutz treffen die Anforderungen des Baurechts und Regelungen zum Arbeitnehmerschutz aufeinander. Zwei ganz unterschiedliche Welten, die durch individuelle Brandschutzkonzepte in Einklang miteinander gebracht werden können. 

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Diese Regel bewahrheitet sich etwa dann, wenn Mitarbeiter bei Bränden am Arbeitsplatz per Handy direkt die Feuerwehr alarmieren. Der Arbeitgeber ist dann überrascht, wenn plötzlich Einsatzwagen vor der Türe stehen – und er noch nicht einmal mit der Evakuierung begonnen hat. „Viel sinnvoller wäre es, wenn eine in einem Alarmplan festgelegte Notrufkette in Gang gesetzt würde“, meint Lars Oliver Laschinsky vom Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd)

Dann könnten alle für den Brandfall geplanten Schritte in der vorgesehenen Reihenfolge rasch und effizient ablaufen und es ginge keine Zeit verloren. 

Wie muss ein Gebäude beschaffen sein, damit es brandsicher ist? Wie müssen Brandabschnitte getrennt sein und welche Fluchtwege sind vorgeschrieben? Das sind klassische baurechtliche Fragen, die für Gewerbetreibende relevant sind. Viel komplexer werden die Bestimmungen aber noch, wenn das Industriebaurecht Anwendung findet und es also um größere Gebäude geht. Es geht dann nicht mehr bloß um technische Maßnahmen. Baurechtliche Anforderungen können vielmehr sogar in die Organisation des Betriebs eingreifen. 

Lars Oliver Laschinsky

Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd), © Lars Oliver Laschinsky

Das Baurecht lässt wenig Spielraum

Das Korsett für Gewerbetreibende ist dabei ziemlich eng, erklärt Brandschutzexperte Lars Oliver Laschinsky: „Ein Brandschutzfachplaner erstellt entsprechend den Vorgaben ein Konzept, das gemeinsam mit dem Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wird und nach der Bewilligung umgesetzt werden muss“. Spielraum gibt es allerdings dann bei der konkreten Auswahl von Geräten und Anlagen. Der Gewerbetreibende kann dann natürlich – wie ein privater Bauherr auch – wählen, in welchen Bereichen er besonders hochwertige Produkte einsetzen will, und wo er es beim Mindestmaß belässt. „Wer im Privaten goldene Wasserhähne bevorzugt, kann dann im Betrieb auch teurere und architektonisch hochwertige Rauchabzugsklappen wählen. Wer gerne spart, entscheidet sich für die Standardmodelle.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

20.03.2023

Neue bitkom-Umfrage veröffentlicht[mehr erfahren]

20.03.2023

WEISSER RING sucht Unterstützung[mehr erfahren]

07.03.2023

DsiN-Digitalführerschein für Lehrkräfte[mehr erfahren]

07.03.2023

TÜV-Verband plädiert für Feedbackfahrten[mehr erfahren]

22.02.2023

BZgA gibt Tipps zum Verzicht[mehr erfahren]

22.02.2023

Steigende Durchfallquoten beim Führerschein[mehr erfahren]

07.02.2023

Mehr Sicherheit durch Zusammenarbeit der Ordnungskräfte und Fans[mehr erfahren]

07.02.2023

GdP will E-Scooter an die kurze Leine nehmen[mehr erfahren]

24.01.2023

Neue Webseite der EVZ klärt auf[mehr erfahren]

24.01.2023

DGUV gibt Tipps für Unternehmen[mehr erfahren]

10.01.2023

Wer jetzt handeln muss[mehr erfahren]

10.01.2023

Kampagne gegen Alkoholmissbrauch wird fortgesetzt[mehr erfahren]

10.01.2023

Ergebnisse der Bitkom-Umfrage 2022[mehr erfahren]

20.12.2022

DVR startet Plakatkampagne[mehr erfahren]

20.12.2022

GdP befürwortet Böllerverbot[mehr erfahren]