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Neues Jahr, neue Regeln
Das müssen Autofahrer zum Jahreswechsel beachten
Im Jahr 2018 gibt es in Bezug auf den Autoverkehr einige Neuerungen, über die Autofahrer Bescheid wissen sollten. So ist es ab Januar bei der Abgasuntersuchung zur Erneuerung der TÜV-Plakette nicht mehr ausreichend, auf die Onboard-Diagnose zu vertrauen, die dem Fahrer über ein leuchtendes Kontroll-Lämpchen Fehler anzeigt. Ab dann ist nicht nur für Fahrzeuge, die vor 2006 hergestellt wurden, sondern für alle die sogenannte Endrohrmessung bei der Hauptuntersuchung Plicht. Winter- und Ganzjahresreifen müssen zudem mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein – einer Schneeflocke vor einem Berg. Bisher waren Reifen mit M+S-Symbol (Matsch + Schnee) ausreichend. Bis zum 30. September 2024 dürfen M+S-Reifen jedoch übergangsweise genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Wer neue Reifen ohne die Alpine-Kennzeichnung kauft, die nach dem Jahreswechsel hergestellt wurden, und damit bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen. Aufpassen heißt es auch für Autofahrer mit grüner HU-Plakette. Sie müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wird dieser mehr als zwei Monate überzogen, sind Bußgelder fällig; bei mehr als acht Monaten sogar ein Punkt. Ab 1. September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelten Werten berechnet. Dabei werden 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet. Das Verfahren soll realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus (Neue Europäische Fahrzyklus), der einen kürzeren Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah.
Quelle: dpa
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