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< Warnung vor „Schnüffelstaat“
30.01.2017

Nummernschilder und Führerscheine

© Gabriele Rohde, fotolia

Bundesregierung beschließt schärfere Nutzungsregeln für Drohnen

Die unbemannten Flugobjekte sind beliebter denn je: Nach einer Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind in Deutschland derzeit rund 400.000 Drohnen im Einsatz. Aufgrund der steigenden Nutzerzahlen hat die Bundesregierung nun einen Verordnungsentwurf verfasst, um den Einsatz der Drohnen genauer zu regeln. So begründete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Anpassung damit, dass immer mehr Menschen die Fluggeräte für private und gewerbliche Zwecke nutzen. Seiner Ansicht nach erhöhe sich dadurch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Zusätzlich sollen die neuen Vorschriften auch einem besseren Schutz der Privatsphäre dienen. Denn bisher gab es nur wenige Einschränkungen, wo man Drohnen einsetzen darf. Künftig soll es auch verboten sein, diese über fremde Wohngrundstücke fliegen zu lassen. Weiterhin müssen Drohnen über 250 Gramm mit einem Nummernschild versehen sein, auf dem Namen und Anschrift des Eigentümers vermerkt sind. Dadurch können die Besitzer im Fall eines Schadens besser identifiziert werden. Für größere Modelle sollen außerdem eine Art Führerschein und eine Betriebserlaubnis nötig werden. Die maximale Flughöhe soll zudem auf 100 Meter beschränkt sein. Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte den Kabinettsbeschluss: „Dass die rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Drohnen verschärft werden, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Sicherheit“. Seiner Meinung nach seien die neuen Regeln „eine wichtige Voraussetzung, damit sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt“.
Quelle: ARD

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