Archiv

09.09.2013

Nutzung von Blitzerwarn-App kostet vier Punkte

Geräte zur Warnung vor Radarkontrollen im Fahrzeug sind verboten 

Die verbotene Nutzung von Blitzerwarn-Apps kostet 75 Euro und bringt vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg

© Katrin Schmidt 

 

Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Konferenz im Frühjahr 2013 beschlossen, dass Geräte, die Radaranlagen anzeigen oder stören, weiterhin verboten sind, war das nichts Ungewöhnliches. Aber die Aussage eines Innenministers schlug hohe Wellen: Nämlich, dass Handys oder Tablets aufgrund eines begründeten Verdachts (etwa, eine Blitzerwarn-App installiert zu haben) von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Wer gibt schon gerne sein Handy aus der Hand und seine persönlichen Daten in die Hände Fremder? Was genau das Verbot beinhaltet und in welchen Fällen Polizisten ein Handy einziehen dürfen, erklärt Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW (ZARF).

Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW

© ZARF

Nach der Verkehrsministerkonferenz im April 2013 steht fest: Es gilt ein bundesweites Verbot für die Benutzung der so genannten Blitzer-Apps, die vor fest installierten Radaranlagen warnen. Auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht das? 

Bernd Fleige: Das ist der Paragraph 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, der besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt oder gestört werden können. Das gilt entsprechend für Smartphone-Apps und auch für Radarwarn- und Laserstörgeräte oder Navigationsgeräte, die vor Radaranlagen warnen. 

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.07.2022

DHS veröffentlicht Videoreihe „Ich finde meinen Weg“ [mehr erfahren]

21.07.2022

BMDV und DVR starten Verkehrssicherheitsaktion[mehr erfahren]

01.07.2022

Projekte für eine lebendige Gesellschaft gesucht[mehr erfahren]

01.07.2022

Flugärger-App der VZ NRW hilft Betroffenen[mehr erfahren]

01.07.2022

GdP äußert sich zu Ergebnissen von Gewaltstudie [mehr erfahren]

20.06.2022

BKA veröffentlich Bundeslagebild „Kfz-Kriminalität“[mehr erfahren]

20.06.2022

Beratung für Angehörige von Verschwörungsgläubigen[mehr erfahren]

20.06.2022

Kostenfreie Seminare für Verbraucherinnen und Verbraucher[mehr erfahren]

08.06.2022

Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher[mehr erfahren]

08.06.2022

Vorsicht vor Nummern mit Sternchen[mehr erfahren]

08.06.2022

Zahlen kindlicher Gewaltopfer gestiegen[mehr erfahren]

17.05.2022

Ergebnisse der „TÜV Mobility Studie 2022“ veröffentlicht[mehr erfahren]

17.05.2022

Kriminelle versenden Phishing-Mails mit QR-Codes[mehr erfahren]

17.05.2022

GdP zur Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität[mehr erfahren]

03.05.2022

Negativpreis Plagiarius verliehen Die Aktion...[mehr erfahren]

03.05.2022

Autos und Spielzeuge an der Spitze[mehr erfahren]