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Online-Shopping, Urlaub, Geldgeschäfte…
Das bedeutet der „Brexit“ für Verbraucher
Die Verhandlungen rund um den Brexit scheinen kein Ende zu nehmen. Im Ungewissen sind damit auch alle Verbraucher, die beispielsweise online bei Händlern aus Großbritannien einkaufen, einen Urlaub im Vereinigten Königreich planen oder Wertpapiere dort besitzen.
Mögliche Konsequenzen eines „No-Deal-Brexits“, also eines Austritts der Briten aus der EU ohne Abkommen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt in einem umfangreichen Online-Dossier zusamengestellt. Das Dossier gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Online-Shopping, Urlaub und Geldgeschäfte, zum Beispiel: „Bleibt mein Erspartes geschützt?“, „Wird mein gebuchter Urlaub teurer?“ oder auch „Kann ich einen Online-Kauf wiederrufen oder defekte Ware umtauschen?“
Zum Hintergrund: Ursprünglich war ein geregelter Austritt Großbritanniens bis zum 29. März 2019 vorgesehen. Aktuell ist – nach mehreren Fristverlängerungen – der 31. Januar 2020 dafür angesetzt. Dennoch kann es am 31. Januar immer noch zu einem „No-Deal-Brexit“ kommen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
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