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Verkehrsunfallopfer nicht allein lassen
Mehr Opferschutz im Straßenverkehr
Ein Verkehrsunfall kann von jetzt auf gleich alles verändern
© benjaminnolte/stock.adobe.com
Ein Verkehrsunfall kann eine Lebensplanung in nur wenigen Sekunden über den Haufen werfen. Zwar werden Schäden an Fahrzeugen meistens zügig und qualitativ gut behoben. Die beteiligten Menschen mit körperlichen und seelischen Verletzungen hingegen kommen oftmals zu kurz. Betroffene sind häufig schwer verletzt und traumatisiert, manche müssen mit bleibenden Schäden wie etwa lebenslangen Behinderungen fertig werden. Hinzu kommt der Kampf mit Behörden und Versicherungen, der sich oft über mehrere Jahre hinziehen kann und die Betroffenen zusätzlich belastet. „Opfer von Verkehrsunfällen brauchen mehr rechtliche und praktische Unterstützung“, sagt der Erste Polizeihauptkommissar Peter Schlanstein von der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD).
Verkehrsunfallopfer sind auf sich allein gestellt
Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD) wurde 2011 in der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster gegründet. Als unabhängiger Dachverband vertritt sie die Interessen der deutschen Institutionen und Selbsthilfeeinrichtungen zum Schutz von Unfallopfern aus den Verkehrsbereichen Straße, Schiene, Wasser und Luft. Sie setzt sich zugleich dafür ein, die Sicherheit in diesen Bereichen zu verbessern. „Verkehrsunfallopfer, insbesondere diejenigen mit körperlichen und seelischen Gesundheitsschäden, haben oftmals einen schweren Kampf mit Versicherungen zu führen“, so Schlanstein. „Die VOD will alle betroffenen Verkehrsunfallopfer unterstützen – unabhängig von der einem Unfall zugrundeliegenden ,Verursacher-Frage‘.“
55.000 Schwerverletzte
Kein anderer Lebensbereich in Deutschland birgt durch die Einwirkung Dritter so viele Gefahren für Menschen wie der Straßenverkehr: Im Jahr 2021 wurden mehr als 325.000 Menschen durch Verkehrsunfälle verletzt, etwa 55.000 davon schwer. „Wir möchten diese Menschen in ihrer schwierigen Lage unterstützen, denn bislang sind die Betroffenen mehr oder weniger auf sich allein gestellt“, erläutert der Verkehrsexperte. „Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Versicherungen nach einem Verkehrsunfall etwa automatisch leisten und auf der Seite des Opfers stehen. Die VOD hat deshalb ein Hilfenetzwerk für Verkehrsunfallopfer eingerichtet. Darüber hinaus bestehen Kooperationsverträge der VOD mit den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.“ Denn während Opfern von Kriminalstraftaten Unterstützung durch das Opferentschädigungsgesetz zusteht, gehen Verkehrsunfallopfer leer aus.
Opferentschädigungsgesetz auch für Verkehrsunfallopfer
Im Opferentschädigungsgesetz ist geregelt, dass Opfer von Kriminalstraftaten unmittelbare Unterstützung erhalten. Sie haben beispielsweise das Recht auf einen Anwalt, der sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt sowie auf sofortige finanzielle Hilfen. „Für Verkehrsunfallopfer gilt dieses Gesetz nicht. Und das, obwohl die Anzahl dieser Opfer sogar höher ist als die von Kriminalstraftaten. Vielen ist dies gar nicht bewusst. Wir setzen uns daher aktiv für die Änderung des Gesetzes ein und haben uns bereits mehrfach dazu mit einem Vorschlag an das Bundesjustizministerium gewandt. Letztendlich spielt es ja keine Rolle, wodurch jemand unverschuldet verletzt wurde. Niemand sucht sich solch ein Schicksal selbst aus. Daher sollte hier gleiches Recht für alle Opfer gelten, die durch Dritteinwirkung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben“, fordert Schlanstein. Die Belastungen für die Opfer seien zum Teil enorm. „Manche Opfer müssen sich ihr Recht bei Versicherungen, Arbeitgebern oder Behörden mühsam auf eigene Kosten erkämpfen. Dadurch geraten viele in eine finanzielle Notlage. Letztendlich führt ein solcher Umgang mit Verkehrsunfallopfern zu einer Verlängerung ihrer Leidensgeschichte und zu einem Verlust ihres Vertrauens in unsere Rechtsstaatlichkeit.“
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