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08.04.2022

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Wichtige Unterschiede und häufige Irrtümer


Die genaue Grenze zwischen einer Ordnungswidrikeit und einer Straftat kennen nur die wenigsten Autofahrerinnen und Autofahrer

© Rüdiger Kottmann/stock.adobe.com

 

Im Straßenverkehrsrecht werden Vergehen häufig als Ordnungswidrigkeit geahndet. Doch ab wann wird falsches oder riskantes Fahrverhalten eigentlich zur Straftat? Jeldrik Grups von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) klärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner über die wichtigsten Unterschiede und Konsequenzen auf.

 

„Die größte Gemeinsamkeit von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist zunächst einmal: Beides ist rechtswidrig“, so Jeldrik Grups, Gewerkschaftssekretär in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „In Bezug auf die Strafverfolgung liegt der große Unterschied in der Frage, wie gesellschaftlich schwerwiegend diese Rechtswidrigkeit angesehen wird.“ Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Gegensatz zu Straftaten milde Gesetzesverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) „ohne kriminellen Gehalt“, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen vor allem Falschparken und geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch falsches Abbiegen, Missachtung der Vorfahrsregeln, Überfahren einer roten Ampel, Fahrzeugmängel oder Missachtung des Handyverbots am Steuer. Für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten existiert ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog (BKat). Den einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind dort bestimmte Regelsätze zugeordnet. Das bedeutet: Für jeden verkehrsrechtlichen Verstoß ist eine bestimmte Geldbuße festgelegt. Während geringfügige Vergehen mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden, liegen Bußgeldbescheide häufig im Bereich bis 500 Euro und sind oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Auch deutlich höhere Geldbußen sind möglich. In nicht geringfüfigen Fällen kann zusätzlich ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer verhängt werden. Im Gegensatz dazu sind Straftaten im Straßenverker schuldhafte und rechtswidrige Handlungen, die weitaus schwerwiegender sind als eine Ordnungswidrigkeit. Der Straftäter oder die Straftäterin begeht bei vollem Bewusstsein eine Tat, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Gesetz festgehalten ist. Als Strafe droht – je nach Schwere des Vergehens – eine Freiheits- oder Geldstrafe, die von einem Gericht in einem Strafverfahren festgesetzt wird. Als Straftaten im Straßenverkehr gelten beispielsweise Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die Teilnahme an illegalen Autorennen. „Zuletzt haben Gerichte auch entschieden, dass sich Teilnehmende illegaler Straßenrennen unter bestimmten Vorraussetzungen sogar des Mordes schuldig machen können“, berichtet der Gewerkschaftssekretär. „Grund dafür ist unter anderem, dass die Raserinnen und Raser billigend in Kauf nehmen, dass unbeteiligte Verkehrsteilnehmende dabei sterben.“

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