Archiv
Pflichten bei Eis und Schnee
Wer muss wann wo räumen und streuen
In diesem Jahr begann der Winter mit heftigen Schneefällen, vor allem in Süddeutschland. Doch wer ist in der Verantwortung, um Straßen und Gehwege freizuschaufeln oder zu streuen? Der ADAC informiert auf seiner Seite, wer wann handeln muss und wer bei einem Unfall haftet. Grundsätzlich sind Bundesländer, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden für den Winterdienst auf den Straßen zuständig. So müssen zum Beispiel die Gemeinden wichtige Kreuzungen, Durchgangsstraßen und Fußgängerwege freiräumen und dort streuen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass alle Wege und Wege immer frei sind. Grundstückseigentümer oder Vermieter sind dazu verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die Wege auf ihrem Privatgrundstück und davor zu räumen sowie zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland jedoch regional unterschiedlich geregelt und dies wird in der jeweiligen Gemeindesatzung festgehalten.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Konsum und Handel mit Drogen nehmen zu[mehr erfahren]
BZgA bildet neue Peers für Präventionsarbeit aus[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei lobt gute Polizeiarbeit[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Verbotene Schlankheitsmittel, Anabolika und potenzsteigernde Mittel sind die häufigsten Funde
Illegale und gefälschte Medikamente gelangen immer häufiger über...[mehr erfahren]
So wirken Partydrogen auf deinen Körper
Hat dir auf einer Party schon mal jemand Drogen angeboten? Hier...[mehr erfahren]
Was sind „mangelnde Haftgründe“?
Ein Ladendieb wird erwischt und von der Polizei festgenommen....[mehr erfahren]