Archiv

< Start-Stopp-Automatik nicht deaktivieren
05.12.2023

Pflichten bei Eis und Schnee

© DanBu.Berlin /stock.adobe.com

Wer muss wann wo räumen und streuen

In diesem Jahr begann der Winter mit heftigen Schneefällen, vor allem in Süddeutschland. Doch wer ist in der Verantwortung, um Straßen und Gehwege freizuschaufeln oder zu streuen? Der ADAC informiert auf seiner Seite, wer wann handeln muss und wer bei einem Unfall haftet. Grundsätzlich sind Bundesländer, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden für den Winterdienst auf den Straßen zuständig. So müssen zum Beispiel die Gemeinden wichtige Kreuzungen, Durchgangsstraßen und Fußgängerwege freiräumen und dort streuen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass alle Wege und Wege immer frei sind. Grundstückseigentümer oder Vermieter sind dazu verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die Wege auf ihrem Privatgrundstück und davor zu räumen sowie zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland jedoch regional unterschiedlich geregelt und dies wird in der jeweiligen Gemeindesatzung festgehalten.

Weitere archivierte Kurznachrichten

13.10.2014

Bundesweite Initiative „Zweite Erste Hilfe“ gestartet[mehr erfahren]

13.10.2014

EU verbietet vier gefährliche Designerdrogen[mehr erfahren]

29.09.2014

Präventionsprojekt „klarkommen!“ bietet Hilfe für jugendliche...[mehr erfahren]

29.09.2014

Weisser Ring sucht Opfer-Berater für Telefon-Hotline[mehr erfahren]

16.09.2014

Die Verbraucherzentralen fordern Bürgerinnen und Bürger, die schon...[mehr erfahren]

19.08.2014

BSI überarbeitet Hinweise zu Online-Spielen[mehr erfahren]

19.08.2014

DVR gibt Sicherheitstipps[mehr erfahren]

19.08.2014

Besserer Schutz für Polizeibeamte vor Gewalt[mehr erfahren]

<<< erste<< zurück35363738394041weiter >>letzte >>>