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23.07.2017

„Die Augen und der Blick sind die halbe Miete“

Phantombilderstellung beim LKA NRW

Phantombilder helfen bei der Suche nach verdächtigen oder vermissten Personen 

© Pavel Losevsky, fotolia

 

Im April 2017 wurde ein junges Paar beim Zelten in den Bonner Siegauen überfallen. Der Mann wurde bedroht, während die 23-jährige Frau vor seinen Augen von dem Angreifer vergewaltigt wurde. Die Polizei hatte daraufhin aufwendig nach dem Täter gefahndet. Auch ein Phantombild wurde angefertigt. Nach der Veröffentlichung des Bildes gingen bei der Polizei die entscheidenden Hinweise zu dem Täter aus der Bevölkerung ein. Dieser konnte anschließend festgenommen und anhand von DNA-Spuren zweifelsfrei identifiziert werden.

Einsatz bei schweren Straftaten

Der Fall der Camperin macht deutlich: Ein Phantombild ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Ermittlungsarbeit. Ob eine solche Abbildung angefertigt wird, hängt vor allem von der Art der Tat ab. In der Regel kommt das nur bei schwereren Straftaten in Frage, wie beispielsweise bei Mord und Totschlag, Raub oder Sexualdelikten. „Wir machen das nicht inflationär, wann immer eine Person gesucht wird. Sonst könnten wir die nötige Aufmerksamkeit und Akzeptanz seitens der Bevölkerung nicht mehr gewährleisten“, erklärt Kriminalhauptkommissar (KHK) Joachim Holz. Er ist seit 1996 Phantombildersteller beim Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. Ob er und seine Kolleginnen und Kollegen tätig werden, entscheidet jedoch nicht das LKA, sondern die Kreispolizeibehörde vor Ort. Die beschließt auch, ob mit dem Phantombild später wirklich in der Öffentlichkeit gefahndet werden soll. Ist dies der Fall, ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Ein Phantombild sollte immer möglichst zeitnah zur Tat beziehungsweise zur Täterbeobachtung erstellt werden. „Die imaginäre Vorstellung eines Gesichts ist eine vergängliche Spur. Wir müssen sie so schnell wie möglich sichern“, erklärt der Kriminalhauptkommissar. Die Anfertigung macht seiner Erfahrung nach jedoch nur dann Sinn, wenn sich das Opfer oder der Zeuge zutraut, die Person auf offener Straße wiederzuerkennen. „Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Menschen Blickkontakt mit der verdächtigen Person hatten.“

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