Archiv

29.10.2012

Polizeiruf, aber wann?

Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?

Häusliche Gewalt als Nachbar zu erkennen, ist nicht immer einfach

© coehm/Fotolia

 

Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist klar, dass Beteiligte oder unbeteiligte Zeugen sofort die 110 oder 112 wählen, um die Polizei zu rufen. Aber es gibt auch Fälle, die nicht eindeutig als gefährliche Situation oder als Straftat erkennbar sind. Schreie aus der Nachbarwohnung, überquellende Briefkästen oder der leichte Blechschaden nach einem Autounfall: Soll man auch in solchen Fällen die Polizei rufen?

Wann man die 110 wählen sollte

„Wichtig ist zunächst, dass man die Polizei grundsätzlich rund um die Uhr anrufen kann. Man sollte auf keinen Fall seine Mitteilung auf die typische Bürodienstzeit verschieben“, sagt Frank Rentmeister. Der Erste Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken in Westfalen spricht aus Erfahrung: „Gerade ältere Menschen überraschen uns schon mal mit der Aussage: Ich wusste gar nicht, dass ich auch nachts Anzeige erstatten kann.“ Rentmeister rät dazu, nichts auf die lange Bank zu schieben. „Die Polizei ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger 24 Stunden am Tag im Dienst!“ Notrufe haben dabei absolute Priorität. Deshalb sollten die Nummern 110 und 112 grundsätzlich nur in Fällen gewählt werden, in denen auch wirklich Not oder Zeitdruck bestehen. „Das ist sicher der Fall bei schweren Verkehrsunfällen oder wenn man gerade eine Straftat beobachtet hat.“ 

Frank Rentmeister, Erster Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken (Westf.)

© Kreispolizeibehörde Borken

Die „normale“ Nummer der Polizei

Für Personen, die ein akutes Problem haben oder in einer Notsituation stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann man auch die Zentrale der Polizei vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ erreichen. Diese findet man unter dem Stichwort „Polizei“ im Telefonbuch. Natürlich sind die Kommissariate, Polizeiwachen und sonstigen Dienststellen auch per Fax oder E-Mail erreichbar. Die einzige Einschränkung der Kontaktaufnahme: „Das Social Network wird bei der Polizei NRW in diesem Sinne noch nicht genutzt.“ Man kann die Polizei kontaktieren, wenn man Fragen und Anregungen hat zu Anzeigen, Unfällen, Straftaten, Gefahrenlagen, sich über das Berufsbild informieren will, bei Demonstrationen oder Fragen zum Waffenrecht. „Eigentlich zu allen Lebenslagen, in denen die Polizei Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein kann“, sagt Frank Rentmeister.

 

Seite: 123weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

08.08.2017

Anleitung des LKA Niedersachsen veröffentlicht[mehr erfahren]

08.08.2017

Verantwortungsvoller Alkoholkonsum bei Hitze[mehr erfahren]

08.08.2017

„Meldestelle respect!“ nimmt ihre Arbeit auf[mehr erfahren]

26.07.2017

NRW plant neue Hilfsangebote Den Opfern von Straftaten soll...[mehr erfahren]

26.07.2017

Erhöhtes Risiko bei älteren Menschen[mehr erfahren]

26.07.2017

Mehr als 41 Millionen gefälschte Produkte sichergestellt[mehr erfahren]

13.07.2017

DVR weist auf erhöhtes Unfallrisiko im Sommer hin[mehr erfahren]

13.07.2017

„klicksafe“ veröffentlicht neues Unterrichtsmaterial[mehr erfahren]

13.07.2017

GdP spricht eingesetzten Kräften Dank und Respekt aus[mehr erfahren]

26.06.2017

Bundeskriminalamt veröffentlicht alarmierenden Jahresbericht[mehr erfahren]

26.06.2017

Deutscher Verkehrssicherheitsrat zieht nach einem Jahr positive Bilanz[mehr erfahren]

26.06.2017

GdP und VDP beim 22. Deutschen Präventionstag in Hannover[mehr erfahren]

13.06.2017

Tipps zur Sicherheit an Bahnübergängen[mehr erfahren]

13.06.2017

Forschungsbericht zu reisenden Tätern veröffentlicht[mehr erfahren]

13.06.2017

Immer mehr Europäer konsumieren illegale Substanzen[mehr erfahren]

26.05.2017

Neue Autobahnplakate vorgestellt[mehr erfahren]