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Promillegrenze für Radfahrer?
Verkehrsgerichtstag empfiehlt Grenzwert
Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von „groben“ Fahrfehlern auftritt. So ist das Risiko für schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf bei alkoholisierten Radfahrern dreifach erhöht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Deutsche Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Autofahrer vorhanden ist, für Fahrradfahrer aber bislang fehlt. Richtig sei ein gesetzlicher Grenzwert von 1,1 Promille. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt diese Forderung. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert: „Wer sich betrinkt, soll nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen. Niedrigere Grenzwerte bedeuten weniger Alkoholfahrten, dadurch weniger Unfälle und schließlich weniger verletzte und getötete Radfahrer.“
Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag/GdP
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