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„Querdenker“ missachten Auflagen
GdP: Keine Großdemos während der Pandemie
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert an die Verwaltungsgerichte, sich nicht länger vor den Karren der sogenannten „Querdenken-Bewegung“ spannen zu lassen. Bei dem teils gewalttätigen Verlauf der Großdemonstration am 7. November in Leipzig sei sehr schnell zu erkennen gewesen, dass die Tausenden Demonstrierenden nie in Erwägung gezogen hätten, den Auflagen des Verwaltungsgerichts und der Versammlungsbehörde zu folgen, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. „Der auf rechtsextreme Gruppierungen und Hooligans wirkende Sog der Corona-Leugner besorgt mich zutiefst. Es hat den Eindruck, als steige die Aggressivität der Teilnehmenden von Mal zu Mal an“, betonte der GdP-Vize. Es sei kaum nachvollziehbar, dass diese Massenversammlungen in Zeiten ständig steigender Infektionszahlen zugelassen würden. Das Einhalten der Pandemieregeln sei unter diesen Bedingungen in einer Innenstadt nicht möglich.
Radek zufolge ist es höchste Zeit daran zu erinnern, dass die Versammlungsfreiheit kein Kaugummiparagraf sei, den jeder sich, so wie er mag, zurecht legen dürfe. „Artikel 8 unseres Grundgesetzes verleiht uns allen ein äußerst wichtiges Grundrecht. Unser aller Verpflichtung ist es jedoch, auch die gesetzlichen Einschränkungen dieses demokratischen Eckpfeilers unserer Gesellschaft zu achten. Das lassen jedoch die Querdenken-Bewegung sowie ihre Mit- und Hinterherläufer schmerzlich vermissen.“
Quelle: GdP
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