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04.07.2024

Richtiges Verhalten nach einem Autodiebstahl

Autodiebstahl

Diebstahlopfer müssen sich auf Behördengänge einstellen


Wurde das Auto gestohlen, sollte man Polizei und Versicherung anrufen

© TheDigitalWay/pixabay


Es ist ein Albtraum für jeden Fahrzeugbesitzer: Wo voher noch das eigene Auto geparkt war, ist jetzt ein leerer Parkplatz – waren da Fahrzeugdiebe am Werk? „Wenn Autobesitzer bemerken, dass ihr Wagen gestohlen wurde, rufen sie am besten als erstes und umgehend die Polizei“, rät Jeannine Ulm, Pressereferentin beim Automobil Club Europa (ACE). Bei der Polizei sollte man sich zunächst erkundigen, ob das Auto vielleicht nur wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Liegt ein Diebstahl vor, sollten die Betroffenen bei der PolizeiStrafanzeige stellen.

Schnellstmöglich die Versicherung informieren

Wenn sich der Verdacht bestätigt, dass das Auto gestohlen wurde, führt der Weg zunächst zur Polizeidienststelle. Dort können die Betroffenen gegen Vorlage des Fahrzeugscheins, der Zulassungsbescheinigung und ihres Personalausweises eine schriftliche Diebstahlanzeige gegen Unbekannt stellen. Erst dann kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden. „Wichtig sind korrekte Angaben zu den Diebstahlumständen und zum Fahrzeug“, so Schulenburg. Ist ein Hinweis nicht bekannt, etwa der Kilometerstand, wird dies so in der Anzeige vermerkt. Im nächsten Schritt muss die Kaskoversicherung rasch und schriftlich über den Diebstahl informiert werden. Die Versicherung benötigt die Kopie der Anzeige sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Original. Am besten sendet man die Schadensmeldung mit den Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein, um gegenüber der Versicherung einen Nachweis zu haben. Beim Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs muss man die Leasinggesellschaft beziehungsweise die Bank informieren.

Das Auto beim Straßenverkehrsamt abmelden

Wurde der Schaden bei der Versicherung gemeldet, sollte man den Wagen beim Straßenverkehrsamt abmelden. Wenn nicht davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug kurzfristig wieder aufgefunden wird, sollte es spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl abgemeldet werden. Dann müssen auch keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien gezahlt werden. Für den finanziellen Schaden, der den Diebstahlopfern durch den Fall des Fahrzeugdiebstahls entsteht, ist die Teilkaskoversicherung zuständig. „Wenn die Versicherung aufgrund der Diebstahlanzeige weitere Nachfragen hat oder gesonderte Fragebögen schickt, sollte man die Angaben genau auf ihre Richtigkeit prüfen oder vorab mit seinem Rechtsanwalt besprechen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden“, empfiehlt die Pressereferentin des ACE. In den Versicherungsbedingungen ist meistens vereinbart, dass erst einen Monat nach Eingang der Schadensanzeige bei der Versicherung das Eigentum an dem gestohlenen Fahrzeug auf die Versicherung übergeht. Wird der Wagen vor Ablauf der Monatsfrist wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Deshalb ist es erst nach Ablauf der Monatsfrist sinnvoll, sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, um nicht ungewollt zwei Fahrzeuge zu haben.

Zusätzlichen Schutz bietet ein GPS-Modul

Grundsätzlich ist man gesetzlich dazu verpflichtet, das eigene Auto vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Ist der Wagen abgeschlossen und mit einer Alarmanlage ausgestattet, besitzt man schon einen guten Schutz. Seit 1998 müssen alle Pkw bei der Neuzulassung eine elektronische Wegfahrsperre aufweisen. Dies gilt auch für LKWs und Zugmaschinen unter 3,5 Tonnen. Wer sein Auto noch besser vor Dieben schützen will, kann nachrüsten. Zum Beispiel mit dem Kauf einer Park- oder Lenkradkralle. Außerdem kann die Installation eines GPS-Moduls helfen, ein bereits gestohlenes Fahrzeug zu orten. Das eingebaute Ortungsmodul empfängt regelmäßig ausgesandte Signale von Satelliten, welche ihre eigenen Positionen wiedergeben, um so den Standort des Fahrzeugs an ein Smartphone oder an ein Ortungsgerät des jeweiligen Anbieters zu senden. „Beim Einbau eines solchen GPS-Gerätes sollte man darauf achten, dass das Gerät möglichst unauffällig im Fahrzeug angebracht ist. Der Sender darf aber auch nicht zu sehr verdeckt werden, sonst funktioniert die Übertragung nicht korrekt“, erklärt Ulm. So besteht zumindet die Chance, dass sich ein gestohlenes Fahrzeug eventuell doch noch auffinden lässt.

AL/WL (28.06.2024)

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