Archiv

< TOMMI und GIGA-Maus
17.10.2017

Sexting - Nacktfotos im Netz

Zwischen Datenschutz und Kinderpornographie

Viele Fotos werden freiwillig aufgenommen, aber unfreiwillig veröffentlicht

© Anja Roesnick, fotolia

 

„Sexting“ setzt sich zusammen aus den Worten „Sex“ und „Texting“. Es bedeutet, Kurznachrichten mit sexuellem Inhalt zu versenden. Nicht nur Jugendliche verschicken Nacktfotos und Videos von sich – eigentlich ist Sexting in jeder Altersklasse verbreitet. Die Bilder werden zwar meist freiwillig aufgenommen, aber nach dem Verschicken verlieren die Personen jegliche Kontrolle darüber, wer die Fotos zu sehen bekommt. Nicht nur der Empfänger der Fotos, sondern auch diverse Online-Dienste können auf die Fotos zugreifen und sie weiterverbreiten – und was einmal im Internet zu finden ist, das verschwindet nicht mehr so einfach.

Warum Nacktbilder verschicken?

Mutprobe, Liebesbeweis, Selbstdarstellung, Gruppenzwang: Die Gründe für Sexting sind vielfältig. Das Verschicken von Nacktfotos mit dem Handy über Dienste wie Snapchat, WhatsApp, Facebook, Skype oder Instagram ist kein neues Phänomen. „Das, was Mädchen früher mit der besten Freundin im Bad gemacht haben, wird heute mit dem Handy aufgenommen, verschickt oder direkt in soziale Netzwerke geladen“, sagt Prof. Dr. Christoph Möller, Chef der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kinderkrankenhaus Hannover. Warum aber kommen Jugendliche überhaupt auf die Idee, Nacktfotos von sich zu versenden? „Kinder kommen heutzutage sehr früh mit Nacktbildern oder mit pornografischen Inhalten in Kontakt, sodass ein ganz anderes Normalitätsverständnis da ist als noch vor zehn oder 20 Jahren“, erklärt der Jugendpsychiater. Zudem gebe es auch einen Gruppendruck: Weil es andere machen, verschicke man eben auch selbst solche Fotos.

Prof. Dr. Christoph Möller, Chef der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kinderkrankenhaus Hannover

© HKA

Gefahren des Sextings

Wenn das versendete Nacktfoto ausschließlich bei demjenigen landet, für den es gedacht war, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn das Bild vom Empfänger weiterverbreitet wird. Dann kann es vor allem im Schulalltag dazu kommen, dass die abgebildete Person unter Hänseleien und Cybermobbing leidet. Was einmal im Internet ist, kriegt man dort so schnell nicht wieder raus. Auch die Polizei in Hessen beschäftigt sich mit Fällen von Sexting, in der Statistik sind diese allerdings nur schwer zu erfassen. „Im Grundsatz ist Sexting kein Straftatbestand, es löst nur diverse Straftaten aus. Wenn beispielsweise eine 13-Jährige einem 15-Jährigen ein Nacktfoto von sich schickt, dann ist er damit in den Besitz von kinderpornografischem Material gekommen, was eine Straftat ist. Und wenn eine Frau ein Nacktbild von ihrem Ex-Mann im Internet veröffentlicht, dann verletzt sie seine Rechte am eigenen Bild“, erklärt Andreas Grillich, Cybercrimefachberater der Polizei Hessen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

17.09.2018

Inhalte verschlüsseln, unerwünschte Mitleser ausschließen[mehr erfahren]

17.09.2018

Vorsicht bei Starkregen, Aquaplaning und Seitenwind[mehr erfahren]

17.09.2018

BZgA bietet neuen Online-Selbsttest an[mehr erfahren]

07.09.2018

GdP-Chef fordert bundesweit mehr Einsatzkräfte Nach den...[mehr erfahren]

07.09.2018

Gefälschte Bewerberschreiben im Umlauf[mehr erfahren]

07.09.2018

Neuer Wegweiser-Standort in Oberhausen[mehr erfahren]

28.08.2018

DFB-Kommissionsmitglied Schäfer appelliert an Fans[mehr erfahren]

28.08.2018

Fahrtrainings für Seniorinnen und Senioren[mehr erfahren]

28.08.2018

BZgA macht anlässlich der Gamescom auf Risiken aufmerksam[mehr erfahren]

24.07.2018

Ab wann sind Bier und Schnaps erlaubt?[mehr erfahren]

24.07.2018

Mehr Manipulation in sozialen Netzwerken[mehr erfahren]

24.07.2018

Neues Info-Angebot für Jugendliche[mehr erfahren]

09.07.2018

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“[mehr erfahren]

09.07.2018

Konsum von Cannabis steigt an[mehr erfahren]

09.07.2018

Keine längeren Lenkzeiten für Reisebusfahrer[mehr erfahren]