Archiv

< TOMMI und GIGA-Maus
17.10.2017

Sexting - Nacktfotos im Netz

Zwischen Datenschutz und Kinderpornographie

Viele Fotos werden freiwillig aufgenommen, aber unfreiwillig veröffentlicht

© Anja Roesnick, fotolia

 

„Sexting“ setzt sich zusammen aus den Worten „Sex“ und „Texting“. Es bedeutet, Kurznachrichten mit sexuellem Inhalt zu versenden. Nicht nur Jugendliche verschicken Nacktfotos und Videos von sich – eigentlich ist Sexting in jeder Altersklasse verbreitet. Die Bilder werden zwar meist freiwillig aufgenommen, aber nach dem Verschicken verlieren die Personen jegliche Kontrolle darüber, wer die Fotos zu sehen bekommt. Nicht nur der Empfänger der Fotos, sondern auch diverse Online-Dienste können auf die Fotos zugreifen und sie weiterverbreiten – und was einmal im Internet zu finden ist, das verschwindet nicht mehr so einfach.

Warum Nacktbilder verschicken?

Mutprobe, Liebesbeweis, Selbstdarstellung, Gruppenzwang: Die Gründe für Sexting sind vielfältig. Das Verschicken von Nacktfotos mit dem Handy über Dienste wie Snapchat, WhatsApp, Facebook, Skype oder Instagram ist kein neues Phänomen. „Das, was Mädchen früher mit der besten Freundin im Bad gemacht haben, wird heute mit dem Handy aufgenommen, verschickt oder direkt in soziale Netzwerke geladen“, sagt Prof. Dr. Christoph Möller, Chef der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kinderkrankenhaus Hannover. Warum aber kommen Jugendliche überhaupt auf die Idee, Nacktfotos von sich zu versenden? „Kinder kommen heutzutage sehr früh mit Nacktbildern oder mit pornografischen Inhalten in Kontakt, sodass ein ganz anderes Normalitätsverständnis da ist als noch vor zehn oder 20 Jahren“, erklärt der Jugendpsychiater. Zudem gebe es auch einen Gruppendruck: Weil es andere machen, verschicke man eben auch selbst solche Fotos.

Prof. Dr. Christoph Möller, Chef der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kinderkrankenhaus Hannover

© HKA

Gefahren des Sextings

Wenn das versendete Nacktfoto ausschließlich bei demjenigen landet, für den es gedacht war, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn das Bild vom Empfänger weiterverbreitet wird. Dann kann es vor allem im Schulalltag dazu kommen, dass die abgebildete Person unter Hänseleien und Cybermobbing leidet. Was einmal im Internet ist, kriegt man dort so schnell nicht wieder raus. Auch die Polizei in Hessen beschäftigt sich mit Fällen von Sexting, in der Statistik sind diese allerdings nur schwer zu erfassen. „Im Grundsatz ist Sexting kein Straftatbestand, es löst nur diverse Straftaten aus. Wenn beispielsweise eine 13-Jährige einem 15-Jährigen ein Nacktfoto von sich schickt, dann ist er damit in den Besitz von kinderpornografischem Material gekommen, was eine Straftat ist. Und wenn eine Frau ein Nacktbild von ihrem Ex-Mann im Internet veröffentlicht, dann verletzt sie seine Rechte am eigenen Bild“, erklärt Andreas Grillich, Cybercrimefachberater der Polizei Hessen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.12.2018

Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]

04.12.2018

GdP unterstützt Verbot der Pyrotechnik[mehr erfahren]

04.12.2018

Betrugsversuche bei Kleinanzeigen[mehr erfahren]

04.12.2018

ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]

21.11.2018

klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]

21.11.2018

Datendiebstahl in Airbnb-Wohnungen[mehr erfahren]

21.11.2018

Startschuss für neues Bundesprogramm[mehr erfahren]

06.11.2018

Europol und BKA informieren unter #cyberscams[mehr erfahren]

06.11.2018

Mischungen verursachen starke Blutungen[mehr erfahren]

06.11.2018

Winterreifenregelungen im europäischen Ausland[mehr erfahren]

17.10.2018

GdP fordert bessere Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

17.10.2018

Musikvideo soll Heranwachsende informieren[mehr erfahren]

17.10.2018

Kriminelle nutzen Unsicherheit aus[mehr erfahren]

01.10.2018

GdP kritisiert permanente Belastung der Einsatzkräfte[mehr erfahren]

01.10.2018

User sollten ihr Passwort ändern[mehr erfahren]

01.10.2018

TÜV Rheinland bietet kostenlosen Lichttest an[mehr erfahren]