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Sicherer Mietwagen im Urlaub
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Bei diesem Mietwagen ist der Bremsbelag bis auf die Trägerplatte abgefahren
Angelika Emmerling, © Auto Club Europa (ACE)
Beleuchtung, Scheibenwischer und Sicherheitsgurte
Ganz leicht selbst überprüfen kann man bei der Probefahrt auch, ob das Licht und die Blinker bei dem Mietwagen einwandfrei funktionieren. Gibt es hier Mängel, sollte man den Wagen ebenfalls reklamieren. Ein weiterer wichtiger Punkt: die Sicherheitsgurte. Hier kann man testen, ob die Gurte gut abrollen und darauf achten, dass sie weder angeschnitten noch ausgefranst sind. „Bei unseren Stichproben hat sich außerdem gezeigt, dass die Scheibenwischer zum Teil entweder eingerissen oder stark abgenutzt waren. Das kann vor allem bei einem plötzlichen Platzregen gefährlich werden“, warnt Constantin Hack. Ist man mit Nachwuchs unterwegs, sollten auch die Kindersitze vorab einer Prüfung unterzogen werden. „Kindersitze entsprechen bei vielen Autovermietungen leider häufig nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Wenn möglich, sollte man den eigenen Kindersitz von zu Hause mitbringen“, so der Experte.
Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten sind meist auch im Ausland verpflichtend. Wer ohne diese Hilfsmittel unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Hier lohnt es, sich vorab über die geltenden Regelungen zu informieren und zu checken, ob der Mietwagen ausreichend ausgestattet ist.
Ein Video zum ACE-Mietwagen-Check 2015 steht bei YouTube zur Verfügung.
Teuer gleich sicher?
Die Qualität von Mietwagen pauschal am Preis festzumachen, ist schwierig. Dennoch kann man bei großen Anbietern eher davon ausgehen, dass mehr Wert auf Sicherheit gelegt wird. „Wir haben zum Teil für einen Mietwagen pro Tag nur 30 Euro bezahlt. Da kann nicht mehr wirklich viel an Serviceleistung dahinterstecken. Die renommierten Vermieter haben im Regelfall höhere Preise, aber oft auch die besseren Fahrzeuge. Dennoch gibt es auch hier Ausreißer. Auch hier haben wir im Test bei einem Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt“, betont Hack.
Insgesamt lasse der Service vieler Anbieter zu wünschen übrig, da es fast nirgends eine Einweisung für das Fahrzeug gegeben habe. Constantin Hack: „Nur auf Nachfrage war man bereit, uns zum Fahrzeug zu begleiten. Das ist aber wichtig, da vorhandene Mängel unbedingt vorab protokolliert werden sollten, um nicht hinterher selbst dafür haftbar gemacht zu werden. Hier ist vor allem auf Glasschäden zu achten.“ Denn oft haftet man für Schäden an Reifen oder Glas – selbst wenn man eine zusätzliche Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. „Diese Art von Schäden sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, so dass man vor allem Beschädigungen an den Scheiben vorher festhalten sollte.“ Insgesamt gilt: Übergibt man Ihnen ein Fahrzeug mit offensichtlichen Sicherheitsmängeln, bestehen Sie auf einen anderen Wagen oder wechseln Sie gleich zu einem anderen Anbieter.
SW (24.04.2015)
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